Abitur = Abschluss der Gymnasialschule = allgemeine Hochschulreife 

Das Abitur (von lateinisch examen abiturium „Abgangsprüfung“, gebildet aus dem Partizip Futur des Verbs abire: „davongehen, abgehen“) bezeichnet den Nachweis der Befähigung für ein Hochschulstudium nach Ablegung einer Reifeprüfung (lat. Matura, auch Abiturprüfung genannt). Mit dem Abitur wird in Deutschland die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule erworben.

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