ANTI-DISKRIMINIERUNGSGESETZ |
von sergiu am 23.Jul.2003 |
Sven: vor einigen Wochen hieß es noch |
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Aufwind für Antidiskriminierungsgesetz |
Berlin, den 06. Juni 2000 |
Zur
heute verabschiedeten Antidiskriminierungsrichtlinie des Europäischen
Rates erklärt die Beauftragte
der Bundesregierung für Ausländerfragen,
Marieluise Beck:
Die "Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes auf Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft" ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des europäischen Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Mit ihr wird europaweit eine einheitliche Basis für Rechtsvorschriften gegen ethnische Diskriminierung im Berufs- und Alltagsleben geschaffen. Es wird klargestellt: Das gemeinsame Haus Europa darf kein Ort für Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sein. Auch Deutschland wird endlich seine Hausaufgaben zu machen haben, da die Richtlinie den Rahmen für eine nationale Antidiskriminierungsgesetzgebung steckt. Das bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Antidiskriminierungsgesetz kann mit diesem Aufwind aus Brüssel nun zügig auf den Weg gebracht werden. Es wird auch für Deutschland klarmachen, das Diskriminierung kein Kavaliersdelikt ist. |
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