Art. 146 Grundgesetz Gültigkeitsdauer
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Kommentar
Grundgesetz,
Provisorium und Verfassung
Der Auftrag der Präambel und des Art. 146 Grundgesetz ist politisches Erbe der
Weltkriegsgeneration mit der noch frischen Erfahrung faschistischer
Diktatur, dem anschließenden Besatzungsrecht und dem Ost-Westkonflikt.
Der Auftrag hätte längst entweder eingelöst oder mit genügender Mehrheit
gestrichen, geändert werden können, aber das ist den Parteien und den Wählern
offenbar wenig interessant, zumal sich inhaltlich wenig ändern würde. Trotzdem
ist solche Untätigkeit bedauerlich und schadend.
Pragmatisch und rechtlich aber behält das Grundgesetz als Provisorium Gültigkeit
und ist entgegen dem Selbstbekenntnis Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Sven20090117 >> Diskussion