Art. 146 Grundgesetz Gültigkeitsdauer

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Kommentar

Grundgesetz, Provisorium und Verfassung

Der Auftrag der Präambel und des Art. 146 Grundgesetz ist politisches Erbe der Weltkriegsgeneration mit der noch frischen Erfahrung faschistischer Diktatur, dem anschließenden Besatzungsrecht und dem Ost-Westkonflikt.

Der Auftrag hätte längst entweder eingelöst oder mit genügender Mehrheit gestrichen, geändert werden können, aber das ist den Parteien und den Wählern offenbar wenig interessant, zumal sich inhaltlich wenig ändern würde. Trotzdem ist solche Untätigkeit bedauerlich und schadend.

Pragmatisch und rechtlich aber behält das Grundgesetz als Provisorium Gültigkeit und ist entgegen dem Selbstbekenntnis Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Sven20090117   >> Diskussion

 

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