Artikel 22 Grundgesetz
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
- Stand 2014 - Bitte ergänzen, wann diesem Artikel die Hauptstadt implementiert wurde.