Für Vermögensverwaltungen und tatsächlich freie Finanzberater war es
schon immer ein Ärgernis, wenn im Wettbewerb einige Unternehmen für sich
"Unabhängigkeit" in Anspruch nahmen, die den umworbenen Kunden
gegenüber ihre "strategischen Kooperationen" nicht als
Interessenkonflikt eingestehen.
In Anbetracht der Unsummen, die solche Unternehmen in ihre falschen
Werbeaussagen investieren, lässt sich das Prozessrisiko einer Klage wegen
unlauteren Wettbewerbs erahnen - und eigentlich wären die Aufsichtsbehörden
zu effektivem Einschreiten mit Signalwirkung verpflichtet.
Nun entschloss sich doch noch ein Wettbewerber zur Klage und mit Erfolg: Das
Landgericht Hannover gab der klagenden DVAG recht und urteilte, dass
AWD
nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf.
Ob sich AWD geschlagen gibt oder Rechtsmittel einlegt, ist zwar noch offen,
aber wenn das Urteil gut begründet ist und aus dem Streit nicht zum
"Geschäft" zwischen den Kontrahenten wird, dürfte das Präjudiz
bestätigt werden.
Für die erforderliche Signalwirkung wäre es sogar gut, wenn es in der
Gerichtshierarchie wenigstens noch eine Etage höher ginge.
Markus Rabanus >> Diskussion