Begutachtung201905

Alle Fußböden inklusive der kontaminierten Schüttung über der Brandwohnung müssen entsorgt werden, da anderenfalls der Brandgeruch bleibt.

Alle Mietereinbauten müssen ausgebaut und entsorgt werden. Vom Mobiliar lassen sich allenfalls die Schleiflack-Versionen retten, aber deren
Reinigung ist nicht durch die Gebäudeversicherungen zu bewerkstelligen.

Schmauchspuren im Flur zur Küche