Beleihungswert

Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute, der den Wert einer Kreditsicherheit repräsentiert, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Der Beleihungswert bildet als Ausnahme die absolute Obergrenze, bis zu der ein Kreditinstitut aufgrund interner und gesetzlicher Vorschriften Kredite gewähren darf. Im Regelfall ist die niedrigere Beleihungsgrenze diese Obergrenze.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihungswert 

Zum Beleihungswert heißt es häufig bei Banken erläuternd, dass er der "Kaufpreis ohne Kaufnebenkosten" sei, also ohne Grunderwerbssteuer, Notariatskosten, Maklerkosten usw. 
Diese Erläuterung zum Beleihungswert stimmt freilich nur, wenn der Kaufpreis der Immobilie nicht überhöht oder zu niedrig war.

Bei Immobilienkrediten sollten Banken nur dann über 60 Prozent des Beleihungswertes hinaus gehen, wenn der Kreditnehmer weitere Sicherheiten bietet, z.B. Empfänger eines hohen Gehalts ist usw.

Fragwürdig sind die Besicherungsmethoden von Banken allerdings dann, wenn sie unterhalb der 60 Prozent des Beleihungswertes kreditieren und trotzdem den Kreditkunden über den Beleihungsgegenstand hinaus in die Haftung nehmen möchten - die sogenannte "Unterwerfungsklausel" >> "mit dem gesamten Vermögen ..."

 

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