Ist "Boxen im Zweiten" gewaltverherrlichend i.S.d. § 131 StGB?

Im TV-Programm am Abend vor dem 4. Advent präsentierte das ZDF aus einer Veranstaltungshalle in Schwerin, wie sich Profiboxer gegenseitig die Gesichter zerschlugen, trotz bereits stark blutender Gesichter den Kampf fortsetzten. Mindestens einer der Boxer musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. 

Das ZDF kommentierte die Gewalt nicht nur vollkommen unkritisch, sondern verherrlichte sie ausgiebig.

Es geht hier nicht um die Problematik, ob Boxer in Körperverletzung einwilligen dürfen/können, sondern um die Frage der Vereinbarkeit solcher Fernsehübertragungen mit dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten.

Es geht sodann auch um die Frage, ob solche Gewalt verherrlichenden Darstellungen mit dem Jugendschutz vereinbar sind, 

§ 131 StGB Gewaltdarstellung

Auf dem Hintergrund der "Box-Events" der öffentlich-rechtlichen Medien ist deren Empörung gegen Jugendgewalt und Doping unglaubwürdig. In Sachen Doping, weil nicht die Gesundheit der Sportler im Vordergrund steht, sondern die Schadensbegrenzung in der Publikumsgunst, die Ehrlichkeit des Events erwartet, aber denen der Erfolg ebenfalls zulasten der Gesundheit gehen darf.

msr20091220

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