Boykottaufrufe im Internet
Solange es Wirtschaftsverbänden und Konzernen erlaubt ist, mit riesigen Parteispenden unsere Volksvertretungen zu schmieren und desgleichen mit sündhaft teuren Werbeaufträgen die Medien zu korrumpieren, muss es Bürgerinitiativen, Verbrauchervereinigungen und Privatpersonen statthaft sein, gegen solche Konzerne namentlich und öffentlich Stellung zu beziehen.
Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der
auch widerstreitige Interessen berücksichtig, also im Dialog vorgebracht
werden, die im Falle der Nichteinigung dann in den demokratischen und
erforderlichenfalls auch juristischen Entscheidungsprozess kommen, aber genau
diesen Weg schlagen die Wirtschaftsmächtigen oftmals nicht ein und versuchen
durch Lobbyarbeit und permanente Suche nach Gesetzeslücken oder Gesetzesfehlern
die gesellschaftlichen Entscheidungen zu unterlaufen.
Gegenüber solchen Konzernen und Verbänden können sich die Bürger auf dem Weg
über die Parteien und Parlamente nur schwer Gehör verschaffen, aber mitunter
direkter und effektiver als Verbraucher.
Rechtliche Risiken von Boykottaufrufen:
MARKENRECHT
Möglicherweise gehen von Boykottaufrufen
adressierte Unternehmen gegen die Boykottaufrufer juristisch vor, indem sie die Nennung
von Markennamen in eine Verwendung umdeuten.
Solche Umdeutung dürfte immer dann abwegig sein, wenn jedermann erkennbar ist,
dass sich der Boykottaufrufer ganz und gar nicht einen Markennamen
"anmaßt", nicht vortäuscht, sich mit einer Marke zu identifizieren,
sondern im Gegenteil zur Distanzierung von dem Markeninhaber aufruft.
UNLAUTERER WETTBEWERB
In Betracht kommt auch, dass von Boykottaufrufen
adressierte Unternehmen den Boykottaufrufen in einen unlauteren Wettbewerb
umdeuten.
Solche Umdeutung dürfte immer dann abwegig sein, wenn der Boykottaufrufer kein
Wettbewerber ist, sondern mit dem wirtschaftlichen Mittel des Boykotts
politische Ziele verfolgt.
Markus Rabanus 20111101
z.B. >> Vattenfall-BOYKOTT, RWE-BOYKOTT
Zur Problematik >> http://www.ippnw.de/ ... siemens-boykott ...