Frauke Brosius-Gersdorf
Auch betreffs § 218 StGB stimme ich vollständig mit Brosius-Gersdorf
überein, denn es war nicht selten, dass ich solche Fragen studierte und
beantwortet habe, aber nie in solch' intelligenter Tiefe, wie es
Brosius-Gersdorf auch all meinen Hochschullehrern (FU-Berlin, FB 9) voraus
hatte. Das ist allerdings lange her.
Die Zustimmung der heutigen Gelehrten dürften ihr sicher sein. Und für die
Rechtswissenschaft ist es größte Selbstverständlichkeit, dass ihre Vorbringen
über Schlussfolgerungen hinaus offene Fragen lassen.
Im Bundestag fehlt es nicht an Rechtsstudierten. Es ist intellektuelles und moralisches Versagen, dass sich die Ablehnenden ausgerechnet auf die Gewissenfreiheit berufen, ohne sich den Argumenten & Thesen von Frau Brosius-Gersdorf gewissenhaft zu stellen und die Entscheidung gewissenhaft zu revidieren, während es weniger Gewissensfrage sei, sich im Bundestag der Rechtsextremisten zu bedienen.
Markus S. Rabanus 20250808