Demokratiedefizite dürfte es wegen des Demokratieprinzips aus Art.20 Abs.2 GG nicht geben, treten jedoch unvermeidbar auf, sobald die Vertretenen müde werden, die Vertreter zu kontrollieren. Die Vertretenen müssen vor allem auf Transparenz bestehen. msr20120425
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Demokratieverdrossenheit DEMOKRATIEPREIS Dialog-Lexikon