Doppelte Staatsbürgerschaft
Möglicherweise abweichend von früheren Stellungnahmen (in leider gehackten Foren) sehe ich heute die doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit kritischer und würde sie strenger konditionieren.
1. Sehr wohl auch mit "Einbürgerungstest", allerdings nicht solche, wie sie gegenwärtig Anwendung finden, was ich im Einzelnen noch darlegen werde, denn die Anforderungen an Einbürgerungswillige können und dürfen nicht höher sein als für durchschnittliche Staatsbürger anzunehmen.
2. Die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes
hat zu ruhen, was durch zwischenstaatliche Abkommen zu gewährleisten ist.
Problem: Was soll sein, wenn das Herkunftsland zu keinem Abkommen bereit
ist? Dann dürfte es nicht zum Nachteil des Einbürgerungswilligen sein.
3. Eine Wiederausbürgerung und auch Abschiebung
muss möglich sein, wenn jemand die Herkunftsstaatsbürgerschaft nicht ruhen
lässt.
Problem: Der Ermessensspielraum zur Wiederausbürgerung und Ausweisung
muss verlässlich definiert sein.
4. Auch das Erlöschen von Aufenthaltsrechten
muss möglich sein, wenn jemand für ein unbefristestes Bleiberecht die
anzubietende Staatsbürgerschaft nicht annimmt, denn unbefristet ist niemand
"Gast" und muss sich auch die Kündigung des Gastrechts gefallen
lassen.
Aufenthaltsrechte sollen jedoch nicht erlöschen dürfen, wenn jemandem das
Herkunftsland die Rückkehr verweigert oder wenn Verfolgung und Not droht.
5. Solches Regelwerk darf nur für künftige Zuwanderer gelten, denn Rechtsstaatlichkeit hat Bestandsschutz zu gewährleisten.
6. Solches Regelwerk darf nicht das Asylrecht
einschränken.
Soweit das Brainstorming, aber gründlichere Überlegung erforderlich, zumal
hier nicht ansatzweise dargelegt ist, was für und gegen Doppelte
Staatsbürgerschaft spricht.
Markus S. Rabanus 2018-02-26
lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsbürgerschaft