Embargo
Embargo kann eine Handelsbeschränkung, Handelboykott, Ausfuhrverbot, ... sein.
Waffenembargo, Technologie-Embargo, ... als politische Druckmittel und oft umstritten, da der freie Welthandel als Völkerrechtsgut anerkannt ist und durch Embargo-Politik oft die Wirkung von unzulässigen und ungewollten Kollektivbestrafungen haben. unfertig oder verworfen
Das Embargo kann in bestimmten Fällen gemäß Art.41
Satz 2 UN-Charta gegen Staaten angeordnet werden.
Das Problem vieler Embargos stellt sich wie beim Waffensatz: getroffen werden
in der Regel nicht die politisch Verantwortlichen, sondern unschuldige
Zivilisten.
Deshalb sollte die UN-Charta für Embargos eine Generalklausel anfügen, wonach ein Embargo nur verhängt werden darf, wenn die UN größtmögliche Sorge dafür trägt, dass die Grundversorgung für die Zivilbevölkerung gewährleistet ist.
Das wird auch in vielen solcher Fällen möglich sein, in denen es die UN mit einem Diktator zu tun hat. Auch dann dürfte regelmäßig ein Abkommen realistisch sein, auf dessen Grundlage UN-Kräfte die Versorgung vor Ort gewährleisten.
msr älterer Text, jedenfalls lange vor 2020
>> Boykottaufruf als politisches Mittel