EnergieNotizen
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Jens L. meint (August 2012), es dürfe laut KWK-Gesetz Strom an Mieter verkauft werden.

Antwort: @Jens, das KWK-Gesetz ist eine reine Subventionsschleuder und hat nichts mit meinem Anliegen zu tun. 

Kraftwärmekopplung ist die feinste Sache, die mit fossilen Brennstoffen angestellt werden kann, aber im Rahmen der gegenwärtigen Gesetze ein Nahe-NULL-Beitrag zur Stromerzeugung. 
Die rosige Zielvorgabe aus §1 KWK-Gesetz ("25%") wird durch die Limitierung der Stromproduktion als Abfallprodukt der Wärmeerzeugung konterkariert, solange die Anlagen nicht über den Wärmebedarf hinaus Strom produzieren dürfen.

Die Folge davon ist: 
- In den Sommermonaten kommt aus solchen Anlagen nahezu kein Strom, allenfalls in den Abfallmengen aus der Warmwasserbereitung.
- In den Wintermonaten fließt dem allgemeinen Stromnetz nur dann Strom aus solchen Anlagen zu, wenn die Anlage mit der Wärmeproduktion beschäftigt ist, also stoßweise, womit kein Kühlschrank, kein Haus, erst recht keine Grundlast bedient werden kann.

Anschaulich: Springt die Zentralheizung in einem typisch Berliner Mietshaus mit 30 Parteien alle 10 oder 20 Minuten an, reicht die Stromproduktion daraus schon nicht für drei Waschmaschinen oder Toaster; und speist in das allgemeine Netz nur dann Strom ein, wenn in diesem Mietshaus während der Brennerzeit keine Waschmaschinen und Toaster eingeschaltet sind. 

Ursprünglich bedeutete "KWK" das Umgekehrte: Nicht der Strom war Abfallprodukt aus der Wärmeerzeugung, sondern die Wärme war Abfallprodukt aus der Stromerzeugung >> Die Wärme aus den Kraftwerken sollte weniger durch die Kühltürme gejagt werden, sondern zu Heizzwecken in die Wohngebiete geleitet werden.

Daraus wurde z.B. Fernwärme, allerdings mit gigantischen Energieverlusten auf den langen Wegen zum Verbraucher, gigantischer Infrastruktur und hohem Landschaftsbedarf.
Eine finale Beurteilung der Fernwärme ist freilich nicht ohne Einblick in die hyperkomplexe Buchführung aus Fördermaßnahmen und Energiepreis-Rechnung möglich, aber vieles spricht für die totale Unwirtschaftlichkeit, ansonsten hätte die Fernwärme zumindest den Berliner Markt erobern müssen, denn sie stellt sich aus Sicht der Mietshausbesitzer als pflegeleicht dar, wären die Anschlusskosten nicht zu hoch. 

Ich habe das empirisch: Mein 1. Haus mit 34 Parteien. 
>> das Vorderhaus mit Nachtspeicherheizungen (=verbilligter Nachtstrom aus Gründen der trägen Großkraftwerke), 
>> Seitenflügel und Hinterhaus mit Fernwärme. 

Beides ist nicht konkurrenzfähig zur gewöhnlichen Gas-Zentralheizung. Deshalb setzte es sich nicht durch, obwohl Nachtspeicherstrom und Fernwärme über die allgemeinen Haushaltsstrompreise quersubventioniert wurden/werden, um annähernd konkurrenzfähig zu sein.

./. 

Das KWK-Gesetz hat eine starke Lobby aus zwei Fraktionen, von denen die eine Fraktion "gutwillig" ein Abfallprodukt nutzen, aber die "Wirtschaftlichkeit" über Subventionen erzielen möchte (=Hauptanliegen des KWK-Gesetzes), 
die andere Fraktion sind die Energiekonzerne (=Großkesselbetreiber und Netzbetreiber), denen am Erhalt der Abhängigkeiten gelegen ist und deshalb solche dezentrale Stromproduktion auf die Abfallmengen aus Heizungen begrenzt sehen will.

Parteien: Die erstgenannte Fraktion wird von den GRÜNEN unterstützt, die SPD unterstützt beide Fraktionen, die Unionsparteien ebenfalls, aber mit Tendenz zu den Großkesselbetreibern, die FDP (deren Zielgruppe ich eigentlich sein müsste; "Liberalisierung", "Entbürokratisierung" usw.) unterstützt ausschließlich die Großkesselbetreiber und sitzt im dafür maßgeblichen Wirtschaftsministerium.

Die Alternative lautet: Ich will in meinen Häusern Strom (zu Gestehungspreisen) verkaufen dürfen, wie ich auch Heizwärme (zu Gestehungspreisen) verkaufen darf. 
Ich will ein anderes KWK-Gesetz für eine andere "KWK", bei der die Wärme Abfallprodukt der Stromproduktion ist und nicht umgekehrt der Strom Abfallprodukt aus der Heizung.

Es fehlt bislang an Lobby, aber das kann sich ändern, denn mit jeder AKW-Abschaltung akuter, es sei denn, dass die Großkesselbetreiber ihre Forderung nach Subventionierung von neuen GroßGasKraftwerken durchbringen, wonach es im Moment allerdings aussieht.

"Aber du darfst doch!" - Nein, denn ich müsste mir ein "Energieunternehmen" genehmigen lassen. Genau das ist strukturelle und wirtschaftliche Sperre, die aus dem Weg muss und kann, denn eine um die Position "Stromverbrauch" erweiterte Betriebskostenabrechnung ist sachlich vollends ausreichend.

Produziere ich Strom über den Hausbedarf hinaus, finde ich entweder Abnehmer oder keine. Zwar könnte das Gesetz eine Abnahmepflicht verankern, aber die Überproduktion bzw. Drosselung wäre ja primär mein Problem und erst sekundär eines der volkswirtschaftlichen Energiewende. 

Im Moment kann ich nur fremde Projekte unterstützen, z.B. das "Zuhausekraftwerk" des Energieunternehmens "Lichtblick", z.B. mit meiner Website www.kkw-statt-akw.de , aber das verstößt gegen meine Interessen als Immobilienunternehmen, je mehr ich meine Häuser fremden Unternehmen zur Goldgrube mache, sei es Kabel-TV, sei es Heiungscontracting, sei es Hausverwaltung und so auch die Stromproduktion.

Du glaubst offenbar nicht, wie schwierig es ist, jemanden, der mit seinem Gehalt in Ministerien, Parteien oder der Bundesnetzagentur zufrieden ist, überhaupt zum Denken zu bringen, wenn hinter dir nicht wenigstens RWE oder Siemens steht. "Könnte ja jeder kommen", womit sie recht hätten, weil sich eben so wenig Leute den Kopf machen - und Leute wie ich auch nicht immer die ausreichende Langeweile haben, es über die platte Forderung hinaus in qualifizierte Gesetzesvorschläge zu gießen. 

Aber vielleicht mache ich das ja noch, denn die Kosten des bloßen Konsumierens (auch z.B. "Lichtblick"-Contractings) können durchaus rechtfertigen, über die gesetzlichen Konditionen des eigenen Investierens politisch aktiver zu werden.
Anschaulich: "Das Zuhausekraftwerk soll nicht Lichtblick, sondern dem Zuhause gehören."

siehe meine >> www.kkw-statt-akw.de     


Jens meint: Wo steht denn dass Du die Energie nicht an Deiner Mieter verkaufen darfst ? Das habe ich nicht gefunden...


Antwort: Die Erlaubnis nur nach Maßgabe z.B. des Energiewirtschaftsgesetzes

Du darfst im Rahmen des KWK-Gesetzes oder als Energieunternehmen, desweiteren vielleicht gewohnheitsrechtlich z.B. als Campingplatz-Betreiber, aber als Wohnungsvermieter nicht, denn es würde ja dem Mieter die freie Wahl des Energielieferanten nehmen (""), eine mietvertragliche Zustimmung sei nichtig, verstoße gegen das "Koppelungsverbot", sei "Knebelvertrag" usw., nebenbei gegen das Eichgesetz usw. - so die Argumente der angesprochenen Politiker.

Der sachliche Einwand, dass die "freie Energieversorgerwahl" im Falle der Heizöl-Besorgung oder Gaslieferung für die Hauszentralheizung auch nicht gegeben ist, folglich eine Andersbehandlung im Stromsektor unbegründet, beeindruckt bislang unsere Parteien nicht. Und wie es nach einer immerhin nicht bloß Taschengeld-Investition am Ende eines mehrjährigen Rechtsstreits die BGH- Richter im Mietrechtsprozess beurteilen würden, kann allenfalls ein reicher Hyper-Idealist riskieren. Aber so einer ist selten kapitalkräftig genug, um sich überhaupt mit solcher Fragestellung zu befassen. 

Politische Vorarbeit erforderlich, sonst läuft da nichts.

>> Energiedebatte