Erbteilung

Wie teilt man ein Erbe gerecht, wenn sich alle Erben in gleicher Weise um das Erbe verdient machten?
Schon solche Voraussetzung hat Seltenheitswert, aber sei für das nachfolgende Erbschaftsmodell einfach mal angenommen.

Wenn es um Geld und gleichartige Nachlassgüter geht, stellt die Teilung kein Problem dar.

Wenn es um andere Güter geht, dann können sie zu möglichst gleichwertigen Paketen geschnürt werden, die sich notfalls im Losverfahren zuteilen lassen.

Und zwar in der Reihenfolge, dass es zunächst um die "gleichartigsten" Güter geht, um die etwaige Streitmasse möglichst rasch zu verkleinern. .

Stellt sich zu den verbleibenden Gütern kein Einvernehmen her, dass sich notfalls im Losverfahren erfüllen ließe, so bleiben nur folgende Möglichkeiten:

a) Entweder begründet der Erblasser seinen Zuschlag sehr gut
b) oder die verbleibenden Güter werden gemeinsam verkauft und der Erlös verteitlt,
c) oder man ließe sich auf die Risiken einer Versteigerung / Zwangsversteigerung ein.

a), b) und c) können bei Bedarf noch näher erläutert werden.

Lassen sich Güter nicht teilen, so unter Umständen die Nutzungsrechte und Erhaltungspflichten.

Dazu bei Bedarf gesondert.

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Fallbeispiel, wie bei uns erstmals das Losverfahren ins Gespräch kam:

Es war unser zweiter und größte Auftrag zur Verwaltung fremden Vermögens, der leider sehr bald zu einem Nachlassverwaltungsauftrag wandelte und dann das Erbe aufzuteilen hatte.

Gleich beim ersten Objekt, von dem sich die Erbengemeinschaft trennen wollte, erbat ein Erbe, dass ich den anderen Erben empfehle, das Haus an ihn für "600" zu verkaufen.
Daraufhin fragte ich, ob er solchen Kaufpreis für derart angemessen halte, dass er auch dem Verkauf an einen anderen Erben zustimmen würde.
Nein, das wollte er nicht. Der Kaufpreis war ihm dann doch zu niedrig, ohne ihn erhöhen zu mögen.

Ich fragte auf der nächsten Erbenversammlung, ob es Interesse an einer internen Versteigerung gebe. Das wurde verneint, denn einigen fehlte das Geld und sie befürchteten, dass die Gebote zu gering ausfallen könnten.

Ich fragte, ob im Falle ungleicher Kaufkraft Bereitschaft sei, den Kaufpreis des Höchstbietenden auf 10 Jahre zu kreditieren. Damals zu einem Schuldzins in Höhe eines halben Prozentes pro Monat auf die Restschuld. Und gesichert im Grundbuch. Auch das wurde verneint.

Ich empfahl, wenigstens die doch recht gut vergleichbaren Objekte unter Ausgleich der Ertragswertdifferrenzen (damals multipliziert mir 12) unter den Erbberechtigten zu verlosen, wenn keine andere Einigung zustande komme. 
Der Vorschlag wurde zunächst postiv aufgenommen, zumal sich die Erben über eine der vielen Erbsachen zunehmend stritten und es angebracht schien, die Erbmasse nicht gänzlich zur "Streitmasse" werden zu lassen, sondern die einigungsfähigen Güter vorab zu teilen. 
Aber nach Monaten wurde das Losverfahren dennoch abgesagt,  weil einige der Erben kein Interesse am Fortbestand des Berliner Immobilienvermögens hatten, auch verständlich, denn einige waren  Amerikaner und Franzosen - und je ferner ein Vermögen, desto schlechter lässt sich mitgestalten.

Ich erläuterte mit schriftlicher Vorlage die Risken einer im Streitfalle erforderlichen Zwangsversteigerung, damit die Erben von  ihren Rechtsanwälten eine qualifizierte, möglichst ebenfalls schriftliche Stellungnahme einholen können. Es kam nichts außer Unfug, um Co-Akteur des Verfahrens zu werden.

Ich empfahl den gemeinsamen, freihändigen Verkauf per Dauerinseration des gemeinsamen Wunschpreises.
- Ein niedriger Preis findet schnell Käufer.
- Ein durchschnitllicher Preis braucht länger, aber gewährlieistet eher, dass der Verkehrswert erzielt wird.
- Ein hoher Preis braucht viel länger, denn gesucht ist der seltenere Interessent, der sich sein besonderes Intereesse an der Immobilie etwas mehr kosten lässt.
Wir brauchten ca. ein Jahr. Aber dann wurden es nicht die "600" des einen Erben, sondern "1,6", also deutlich mehr - und etwa "300" über Verkehrswert, weil genug Geduld und Engagement.

Im Rückblick (und es war in den Jahren 1990 bis 1998): So gut die Verkäufe und so hoch die Provision (damals 5%), war es kein "Fest" - und auf die letzten zwei Provisionen verzichtete ich, denn der Erblasser hatte andere und bessere Pläne, denen wir nicht genügten - und viel wurde vergeudet mit dem letzten, großen Nachlass-Gegenstand in einem Streit, den sich einige Erben von skrupellosen Anwälten als "berechtigt" einreden ließen, ohne zum Erfolg kommen zu können, wie es vorhersehbar war - und nach allem Prozess so weit unter Wert verkauft, dass es unbedingt einer der Erben selbst hätte kaufen müssen - oder ich, wenn es nicht dem Erblasser mündlich versprochen gewesen wäre, es nicht zu tun, obgleich er es unter diesen Umständen gewollt hätte.

Alles war anvertraut, aber der Streit um ein riesiges Landgut nicht genügend vorhergesehen.

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