Erfolgsvertragsberatung
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Allgemeine Empfehlungen für alle, die es sich nicht leisten können/wollen, für etwas zu zahlen zu sollen, was ihnen nicht gefällt.
Allgemeine Geschäftsbedingung für alle, die von uns Mandanten/Kunden annehmen.  

Wer von uns Mandanten/Kunden geschickt bekommen möchte, muss zuvor diese Seite sehr genau lesen, denn in Fällen, in denen unsere Empfehlung einen von uns Beratenen unglücklich macht, hätte er uns im Streit auf seiner Seite. 

Warum? Weil wir zu unseren Kunden eine dauerhafte Beziehung haben - und das so bleiben soll.

Werte Kollegen, bitte genau lesen, denn ohne Ihr Einverständnis mit diesen wenigen Zeilen verzichten Sie bitte auch auf Geschäfte, die wir Ihnen ermöglichen. 

Verwenden Sie Ihre Vertragsformulare NIE gegenüber Kunden, die aufgrund unserer Empfehlung zu Ihnen kamen, es sei denn, dass wir den Vertrag vor Vertragsschluss mit dem Kunden besprechen können und für unbedenklich halten.


Ort, Datum, Unterschrift ..........................................

 

-------ausdrucken, hier abschneiden und uns unterschrieben zusenden, Fax genügt >> Verlagskontakt------

 

Hintergrund: Wir erlebten es immer wieder, dass unsere Mandanten von unerwartet hohen Dienstleisterrechnungen überrascht wurden. Und allem Gerede entgegen erwiesen sich solche Rechnungen schlussendlich in Prozessen als FALSCH, weil die gesetzlichen Honorarordnungen eben einen guten Zweck haben und nicht als Kostenfalle missbraucht werden dürfen. 

Ein Fall: Da will jemand ein Haus auf bereits teuer bezahltem Grund für immerhin 250.000 € bauen. Das ist für manche Menschen "kein Geld", für viele Menschen aber "sehr viel".  Und solch ein Mensch geht auf unsere Empfehlung zu einem Architekten, der uns als zuverlässig bekannt war. Aber eben nur deshalb, weil er im Geschäft mit uns nicht auf die Idee gekommen wäre, sein Honorar über die vorherigen Absprachen hinaus zu erhöhen. 
Dieser Architekt machte aus Grobskizze, die unser Mandant schon recht ordentlich mit einer billigen Software erstellt hatte, zu einem ansehnlicheren Entwurf, in den er eine seiner für ihn typischen Ideen eingepflegt hatte. Im Prinzip gut, aber längst nicht für jeden Kunden, zumal kostensteigernd, Baufehler provozierend und auf die Dauer von gesollten Jahrzehnten eher störanfällig. Diese Idee scheiterte beim Kunden = Bauherren, der in dieser Phase allerdings noch kein Bauherr ist, denn ohne von ihm bewilligte und staatlich genehmigte Planung darf er nicht, ist "Bauwilliger". 
Die Architekten-Idee gehörte also gestrichen. Aber der Architekt hatte offenbar anderes zu tun, vertröstete den Bauwilligen wochenlang, schrieb stattdessen die erste Rechnung für seine "Entwurfsplanung". 

SCHON FALSCH, denn zur Entwurfsplanung gehört die IDEE - und die war nicht von ihm, also anders zu berechnen. 

Als der Bauwillige nun zerknirscht darauf reagierte, provozierte der Architekt nach hiesiger Auffassung die spontane Kündigung des Architektenvertrags - nahm das nach Zeugenaussagen "äußerst gelassen" hin - und schrieb am nachfolgenden Tag die Komplettrechnung unter Nachlass eines geringen Teilbetrags auf die Fertigstellung. Ein nach Wünschen des Kunden zu bauendes Haus würde nicht 250.000 €, sondern 600.000 € kosten, folglich das Ausfallhonorar höher. Dabei berief er sich fleißig auf die gesetzliche Honorarordnung. 

WIEDER FALSCH, denn wenn der Kunde sein Preislimit genannt hat (hier unbestritten), dann muss der Architekt auf dem Background seiner fachlichen Erfahrung sofort aufklären, wenn eine Planung an diesem Limit scheitern würde. 
Berät der Architekt in dieser Frage nicht, dann provoziert er a) den Kundenbankrott und b) zugleich die eigene Nichtleistung, denn Kundenbankrott bedeutet Baustopp - und Ende der Architektenleistung.

Es kam zum Rechtsstreit. Der Rechtsanwalt des Kunden war in den Fall schlecht eingearbeitet und "erwirkte" mit dem Anwalt des Architekten einen faulen Vergleich. Der Richter freute sich, denn er brauchte kein Urteil zu schreiben. Der Kunde zahlte viel Geld für nichts - und erzählte es uns irgendwann und noch immer sehr betroffen.

DAS DARF NICHT WIEDER PASSIEREN, wenn wir Architekten empfehlen.

Ein weiterer Fall: Fotografen-Rechnung mit dem für den Kunden überraschenden Hinweis, dass die Fotos ohne weitere Zahlungen aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen, also für den Kunden bloß frustrierter Aufwand waren, denn in Kenntnis der Komplettkosten hätte er den Auftrag gar nicht erteilt. - Der Fotografenvertrag machte einen rechtswirksamen Eindruck, aber der Sachverhalt war mehr als der Vertrag >> Der Fotograf hatte sich seine ellenlangen AGB mit der Behauptung unterschreiben lassen, dass er ohne Unterschrift die Portraitfotos überhaupt nicht anfertigen dürfe. Tatsächlich aber ging es in diesem Vertrag nur nebensächlich um das "Recht am eigenen Bild", sondern viel ausgiebiger um das "Urheberrecht des Fotografen". Der Kunde unterschrieb im Vertrauen auf die Richtigkeit der Behauptung, ohne sich den Vertrag durchzulesen. Der Fotograf war der Auffassung, dass solche Flüchtigkeit allein das Risiko des Kunden sei. Mit solcher Äußerung machte er sich indes selbst verdächtig, auf unberechtigtes Vertrauen der Kunden in seine Person spekuliert zu haben - und es stand die Frage, ob die AGB überhaupt wirksam in das Geschäft eingebunden sein konnten, wenn beide Vertragsparteien wussten, dass er vom Kunden nicht gelesen war. - Also gute Karten für den Kunden.

Ein weiterer Fall: WebDesigner-Honorar in Überraschungshöhe. Demnächst hier geschildert.


Übrigens und ganz persönlich aus der Autorenfeder: Ein Berliner Rechtsanwalt aktivierte gegen mich die Staatsanwaltschaft, nachdem er nur Stunden zuvor einen Rechtsanwaltshonorarprozess verloren hatte, für den ich auf Mandantenseite die Prozessvollmacht ausübte. Den Prozess gewonnen, war ich anschließend in Berlin unterwegs, als mein Büro anrief, dass ein Staatsanwalt mit einigen Polizeibeamten damit beschäftigt sei, unsere Akten aus den Schränken in Kartons zu verpacken, um sie mitzunehmen. Ich sei des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz verdächtig. 
Mein Personal war sehr beunruhigt, ich jedoch nicht, sondern ließ mir den Staatsanwalt reichen, dem ich erklärte, auf welche Weise er sich SOFORT vergewissern könne, warum mich der Richter als Prozessstandschaft zugelassen hatte, nämlich als Tätigwerden in einer sogenannt "auch eigenen Angelegenheit". 
Und wenn der Staatsanwalt diesem Hinweis aus Trotz, Ignoranz oder sonstigen Unzulänglichkeiten nicht sofort nachkomme, die Störung meines Betriebes nicht sofort beende, dass er dann damit rechnen dürfe, wegen Rechtsbeugung angezeigt zu werden - und zwar mit Erfolg, denn meine Bürotelefonanlage solle auf Freisprechen geschaltet werden, damit Polizei und Personal alles Vorgebrachte bezeugen können und werden. Und dass ich nur selten spaße, wenn dazu keine Veranlassung ist. Der Staatsanwalt sah nun offenbar ohne weitere Prüfung ein, dass ich wahrscheinlich recht hatte und beendete den Spuk.

Meine Beschwerde bei der Anwaltskammer Berlin wurde höflich, aber inhaltlich falsch abgewiesen. Nur fehlte es mir als Unternehmer an Muße, Disziplinarverfahren zu erzwingen, denn es war gerichtlich erwiesen, dass ihr Mitglied nicht nur den Mandanten falsch vertreten, sondern auch falsch abgerechnet hatte. Und schlussendlich hätte gerügt werden müssen, dass er ausgerechnet eine erfolgreiche Rechtsvertretung fälschlich einer Straftat verdächtig machte, was er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt noch weniger als ein Rechtslaie tun durfte, 

Wenn also nun wieder irgendwelche "Abmahnanwälte" diese Seite als rechtswidrige Rechtsberatung anmeckern möchten, dann ist jetzt Gelegenheit zu lernen: 
Beratung in Sachen Preisverhandlungen und Preistransparenz gehört zu den Basics ausnahmslos jeder seriösen Vermögens- und Unternehmensberatung, ist dem Wesen nach keine Rechtsberatung, sondern setzt kaufmännische Qualifikation voraus und stellt kaufmännische Beratung dar. Auch Wirtschaftsanwälte sammeln zwar Erfahrungen in diesem Bereich, aber die Praxis zeigt, dass es einen Unterschied macht, ob jemand nur fremde Vorgänge macht, dann also nach Aktenlage zu beurteilen versucht, während vieles Geschäft in der Aktenlage allenfalls einen Ausschnitt des Sachverhalts hat, Formularvertrag mit weitreichender Bestandskraft wird, aber die Grenzen der Wirksamkeit ergeben sich eben aus dem Leben, aus dem ganzen Sachverhalt. 
Und diesem Sachverhalt, damit er nicht zum Streit wird, verschaffen wir mit unseren Hinweisen auf dieser Seite eine Vorgeschichte, eine vorbeugende Geschichte. Verstanden? - Macht nichts. Denn adressiert ist der Text an unsere Geschäftspartner, denn die sollen auf von uns empfohlenen Wegen möglichst keine Übelkeiten erleben.

Die Ständevertretung sähe es sicherlich gern, wenn überhaupt nur noch aus Rechtsanwaltskanzleien heraus Wirtschaft stattfände, aber so will es das Gesetz nicht, sondern sieht den Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, während Gewinn und Verlust dem Feld der Kaufleute verbleiben.


An unsere Kunden: 

"Werkvertrag bzw. Erfolgsvertrag statt Dienstvertrag" muss Ihre Devise lauten

Lassen Sie sich nicht auf ellenlange "Verträge" ein, die vordergründig zwar so formuliert wird, als werde Ihnen das Himmelreich beschert, aber hinterhältig verstecken, dass Sie auch dann zahlen sollen, wenn Ihnen die Leistung missfällt. 
Solche Verträge sind überhaupt nicht nötig - und zwischen erfahrenen Geschäftsleuten auch überhaupt nicht üblich. 
RICHTIG ist es dann gemacht, wenn die Werbeagentur das volle Risiko für den Fall übernimmt, dass Ihnen der Vorschlag oder der Entwicklungsschritt nicht gefällt. 
RICHTIG ist es dann, wenn die Werbeagentur nachbessern oder zurücktreten darf, aber das, was bereits an Entwicklungsschritten von Ihnen bezahlt wurde, entweder vollumfänglich von Ihnen genutzt werden darf oder Sie bekämen das Geld zurück.
Notfalls kopieren Sie sich diese Zeilen und legen sie als Ihr Vertragsangebot vor. 

Wenn die Agentur nicht einwilligt, teilen Sie es uns bitte mit, denn es gibt genügend Agenturen, die auf die eigene Leistung einschließlich der daraus resultierenden Kundenzufriedenheit vertrauen und unsere Vorgabe GERN unterschreiben.
 
Entscheiden Sie Dinge, die Ihnen weniger als Ihrem Gegenüber geläufig sind, nie im selben Termin, so sehr die Agentur auf die Unterschrift drängt, sondern bestehen Sie auf Bedenkzeit, holen Sie die Meinung von Dritten ein, mindestens von Freunden. 
Schon in dieser Phase erkennen Sie, ob die Werbeagentur für Sie oder für sich "Werbung macht", denn eine seriöse Werbeagentur ist preistransparent und bleibt in ihrer Preisgestaltung hinter dem Wert ihrer Arbeit zurück. Und der Kunde kommt wieder. Und wieder. Oder empfiehlt weiter. Das ist gut, zumal / falls Kunde und Agentur keine Eintagsfliegen sein möchten.

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