Ethikrat "15:10" |
Im von Bundeskanzler Gerhard Schröder einberufenen "Nationalen Ethikrat" sollen hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kirche Empfehlungen für die Gesetzgebung ausarbeiten. |
Prinzipieller Einwand gegen den "Nationalen Ethikrat" |
Mein prinzipieller Einwand gegen den Ethikrat bezieht sich darauf, dass die Regierung versucht, sich um ihre hohe Verantwortung für ethisch vertretbare Entscheidungen zu drücken. |
Anhörungen von außerparlamentarischen Interessengruppen sollen zwar die Regel sein, aber ein Rat, der in Zusammensetzung von der Regierung bestimmt war, wird letztlich nur Erwartungen der Regierung empfehlen. |
Thema: Import embryonaler Stammzellen |
Das Embryonenschutzgesetz verbietet in Deutschland die Gewinnung embryonaler Stammzellen. Als Regelungslücke wurde bezeichnet, dass die Zulässigkeit von Importen "nicht geregelt" sei. Schon die Behauptung
einer Regelungslücke
ist absurd, denn was hierzulande verboten ist, kann nicht im Wege des
Imports auf einer Art verlängerten Werkbank im Ausland gefördert
werden. Stattdessen wurden die
Stimmen interessierter Kreise aus Wirtschaft und Politik lauter, die Regelungslücke
mit Erlaubnissen zu füllen, damit die Bundesrepublik nicht ins
wissenschaftliche und wirtschaftliche Hintertreffen gerate. "Mit Rücksicht
darauf, dass sich der Nationale Ethikrat noch zu den grundsätzlichen
Fragen der Stammzellforschung äußern wird, und im Hinblick auf die
anstehenden Entscheidungen zum Import embryonaler Stammzellen haben sich
15 Mitglieder für einen befristeten und an strenge Bedingungen
gebundenen Import embryonaler Stammzellen (Option B) ausgesprochen,
darunter 9 Mitglieder, die zugleich die Option A befürwortet haben. 10
Mitglieder haben sich für eine vorläufige Ablehnung des
Stammzellimports (Option C) ausgesprochen, darunter 4 Mitglieder, die
zugleich die Option D befürwortet haben." |
Ethik, verlängerte Werkbank und Doppelmoral |
Die damit empfohlene Praxis des Imports von Stammzellen fördert im Ausland eine Entwicklung, die im Inland aus ethischen Gründen rechtswidrig ist. Eine solche Praxis ist sowohl rechtlich als auch ethisch inakzeptabel. Es befremdet, dass eine öffentliche Empörung ausblieb, die zur Auflösung des Ethikrates hätte führen müssen. Befristungen, "strenge Auflagen" und weitere bürokratische Hürden ändern nichts an der Doppelmoral dieser als "salomonisch" bezeichneten Empfehlung. Ethisch vertretbar hätte es im Sinne von Hans Jonas lauten müssen: Im Zweifel für ein Moratorium bis zur ausreichenden Gewissheit. msr2003 |
Im Januar
2002 beschloss der
Bundestag die Zulässigkeit von Importen embryonaler Stammzellen. |
Im Dezember 2002 wurde erstmals einem Wissenschaftler-Ersuchen stattgegeben, Stammzellen zu importieren. |
beobachten: www.ethikrat.org |
Kampagne: www.inidia.de/proklonia.htm |
Stichwort Gentechnik |