"Fack ju Göhte" - Markenschutz ?
Ob "vulgär", hätte ich nicht prüfen mögen, und die "Sittenwidrigkeit" in andere Richtung, denn zur "Unistte" wurde es längst, dass überhaupt für bloße Sprüche "Markenschutz" beansprucht werden kann, deren "Schöpfungshöhe" das Niveau zufälliger und gewöhnlicher Sprachphantasie zu wenig übertrifft, wie das Gericht immerhin auch erkennt, wenn es auf die Ähnlichkeit zum "Fuck you" hinweist.
"Fuck ju Göhte" ist mir bei aller Liebe zu vielen Goethe-Werken jedenfalls schon deshalb "urvertraut", weil in meiner Schulzeit von einem mäßiger begnadeten Lehrer nur Langeweile verbreitet wurde, so dass durchaus Mitschüler auch zu solchem Spruch, bspw, an die Tafel geschmiert, provoziert sein konnten.
Ich hoffe sehr, dass die Verfahrenskosten von der Gebührenordnung gedeckt wurden. Ein Erhöhungsfaktor für die missbräuchliche Prozessanstrengung wäre wünschenswert. Insbesondere wegen der vielen Prozesse, zu denen es aus Gründen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bloß "spaßhalber" kommt.
Markus S. Rabanus 20180124