Freiwillige Gerichtsbarkeit

Eine allgemeine Definition für "freiwillige Gerichtsbarkeit" gibt es nicht, da entgegen den Begriffen oft weder "freiwillig" noch "Gerichtsbarkeit", sondern eher bspw. Verwaltungsverfahren und Notarielles betreffend.

>> http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit 

Richtig wäre es, die "freiwillige Gerichtsbarkeit" auf Streitfälle zu beschränken, in denen Streitparteien nicht zu zwingen wären, sich einer Gerichtsbarkeit zu stellen. 

Getreu solcher Definition wäre beispielsweise der Internationale Gerichtshof "freiwillige Gerichtsbarkeit", was wiederum bedauerlich ist und reformiert werden sollte, denn nichts auf Erden bedarf so sehr gerichtlicher Entscheidung wie Streitfälle, die anderenfalls auf Schlachtfeldern ausgetragen werden. 

Markus S. Rabanus 2018-02-26

 

 

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