Gaskammern und Krematorien der Konzentrationslager Auschwitz
In den Konzentrationslagern Auschwitz gab es sieben Gebäude, die als Gaskammern fungierten. Zur Vernichtung der Leichen gab es fünf Krematorien und weitere drei Orte, an denen Leichen in Verbrennungsgruben beseitigt wurden. Der Massenmord an den rund 900.000 Opfern konnte in diesen Anlagen in industriellem Maßstab durchgeführt werden. Weitere 200.000 Häftlinge, die aufgrund der Arbeitsbedingungen, Hunger, Krankheiten, medizinischen Versuchen und Exekutionen gestorben waren, wurden ebenfalls in diesen Krematorien und Verbrennungsgruben verbrannt.
Die Anlagen waren jedoch nicht gleichzeitig in Betrieb. Von der ersten Vergasung im Jahr 1941 bis zur täglichen Ermordung der Insassen mehrerer Eisenbahntransporte bei der „Ungarn-Aktion“ 1944 wurden die Anlagen laufend ausgebaut und anhand der gewonnenen Erfahrung technisch und organisatorisch optimiert. Die Vernichtung der Juden wurde von der SS-Führung im Wesentlichen als eine rein technische und logistische Problemstellung betrachtet, die es zu lösen galt; sowohl ethische Aspekte als auch unzweckmäßige Brutalität spielten hierbei keine Rolle, es ging der Lagerleitung und dem Reichssicherheitshauptamt in erster Linie um eine möglichst hohe Effizienz bei der Vernichtung. Im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau hatten die installierten Gaskammern eine Kapazität von 8696 Personen pro Vergasung. In den Krematorien konnten 4416 erwachsene Männer in 24 Stunden verbrannt werden, die Verbrennungsgruben hatten eine prinzipiell unbegrenzte Kapazität.
Quelle und weitere Einzelheiten (Stand 20130227) >> wikipedia....Gaskammern_und_Krematorien_Auschwitz
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