Gehaltsminderung bei Krankheit
meine "ideologische" Behauptung lautet:
Löhne und Gehälter werden als Gegenleistung für Arbeit bezahlt,
also "aus" dem Wert der Arbeitsleistung.
Daraus folgt:
Fehlt es an der Arbeitsleistung, so würde prinzipiell der Lohnanspruch entfallen, wäre er nicht eine sozialpolitische Notwendigkeit und in die Lohntarife eingerechnet.
Dennoch:
Wer viel krank ist, belastet stärker den Lohntarif und die Sozialkassen als derjenige, der wenig krank ist.
Und "krank" ist ungleich "krank", denn der eine geht mit Kopfschmerz zur Arbeit, der andere nicht.
Daraus folgt:
Wer selten krank ist, der leistet mehr für den Lohntarif und die Sozialkassen, also sollte auch mehr verdienen.
Schlussfolgerungen:
Dieses Mehr an Lohngerechtigkeit ließe sich auf zweierlei Weise realisieren:
Entweder
1. dass Prämien für die geleisteten Arbeitstage Gegenstand der Tarifvereinbarungen werden und rechtlich zulässig sind,
oder
2. dass Lohnabschläge für Fehl- und Krankheitstage Gegenstand von Tarifvereinbarungen werden und rechtlich zulässig sind.
Ältere und gescheiterte Konzepte
Es gab gegen Ende der Kohl-Regierungszeit die Aussetzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Dieses System war kontraproduktiv, da es praktisch denjenigen schlechter stellte, der sich nur kurz zu erholen versuchte, während derjenige, der sich länger krank schreiben ließ, den vollen Lohn beanspruchen konnte.
Die rot-grüne Regierung kippte diese misslungene Reform jedoch nicht aus diesem Kritikpunkt, sondern als Konzession an die Gewerkschaften.
Sven INTERNET- JOURNAL 20031003