Gewerbesteuerhebesätze 2002 im Bundesdurchschnitt leicht gestiegen |
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Pressemitteilung vom 31. Juli 2003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIESBADEN
– Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lag der
durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in Deutschland im Jahr
2002 bei 386%, das war 1 Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Das
Gewerbesteueraufkommen 2002 betrug 23,5 Mrd. Euro; es ist damit gegenüber
dem Vorjahr um 4,3% gesunken. Der durch die Gemeinden festgesetzte
Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuern
(Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden.
Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2002 Mecklenburg-Vorpommern (314%), Brandenburg (323%), Thüringen (335%) und Schleswig-Holstein (341%). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470% am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 426% den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen (408%). Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2002 bei durchschnittlich 282% und damit um zwei Prozentpunkte über dem Wert von 2001. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2002 insgesamt 0,3 Mrd. Euro (+ 1,3% gegenüber 2001). Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich mit 373% für das Jahr 2002 gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 8,9 Mrd. Euro und war um 2,0 % höher als 2001. Die Tabelle zeigt die mit dem Steueraufkommen gewichteten Hebesätze der Länder. Durchschnittliche Hebesätze der Realsteuern nach Ländern 2002 in %
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