Gotteslästerung
§166 StGB = Strafe bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe für eine öffentliche oder schriftliche Beschimpfung des Inhaltes religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse vor, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. ...
Wer "ihm" nicht gehorcht, 
weil er "ihn" in seiner Realität bestreitet, 
kann ihn nicht "lästern".

"Lästern" kann nur, wer "ihn" in der Existenz anerkennt, 
aber würde er dann noch lästern? 
Allenfalls durch Ungehorsamkeit.

Soweit nun geklärt ist, was "lästern" ist,
fragt sich noch, welcher Gott davor geschützt ist,
auf den sich die Religionen nicht zu einigen vermögen

und trotzdem den einzelnen Menschen in die Haftung nehmen,
indem manche Staaten den "Gotteslästerer" mit dem Tode bestrafen.

Doch deshalb sollten nun nicht Europäer in Häme verfallen,
denn es ist keinesfalls zu vergessen,
dass dies auch in Europa üblich war.

Sven 20030809

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Verweise im Web:

Der Kirchenkreis Gütersloh schreibt auf seiner WebSite zutreffend zum Begriff "Gotteslästerung",  dass Empörung und Strafe von Christen nicht als angemessene Reaktion auf aggressive Schmähung Gottes angesehen werden kann; sie sollten vielmehr versuchen, die Gründe eines solchen Verhaltens zu verstehen und wenn möglich darauf einzugehen. ... Auch Jesus machte man den Vorwurf der "Gotteslästerung" (Matt.9,3 und 26,65)   weiter

>> Prophetenbeleidigung

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