Gotteslästerung |
§166 StGB = Strafe bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe für eine öffentliche oder schriftliche Beschimpfung des Inhaltes religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse vor, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. ... |
Wer
"ihm" nicht gehorcht, weil er "ihn" in seiner Realität bestreitet, kann ihn nicht "lästern". "Lästern"
kann nur, wer "ihn" in der Existenz anerkennt, Soweit nun geklärt
ist, was "lästern" ist, Doch deshalb sollten
nun nicht Europäer in Häme verfallen, Sven 20030809 |
Verweise im Web:
Der Kirchenkreis Gütersloh schreibt auf seiner WebSite zutreffend zum Begriff "Gotteslästerung", dass Empörung und Strafe von Christen nicht als angemessene Reaktion auf aggressive Schmähung Gottes angesehen werden kann; sie sollten vielmehr versuchen, die Gründe eines solchen Verhaltens zu verstehen und wenn möglich darauf einzugehen. ... Auch Jesus machte man den Vorwurf der "Gotteslästerung" (Matt.9,3 und 26,65) weiter