Grundpfandrecht
Grundpfandrechte werden im Kreditwesen die vertraglichen Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten genannt. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann der Kreditgeber durch Vollstreckung in das Grundstück dessen Verwertungserlöse zur Kreditrückzahlung heranziehen. Die Einzelheiten sind in den verschiedenen Rechtsordnungen jedoch unterschiedlich geregelt.
Zu ihnen zählen die Hypothek (§ 1113 BGB), die Grundschuld (§ 1191 BGB) und die Rentenschuld (§ 1199 BGB). Der Zweck besteht in der Regel in der Verwendung als Sicherung für Kredite. Grundpfandrechte sind dingliche Verwertungsrechte; der Gläubiger kann bestimmte Geldsummen notfalls im Wege der Zwangsversteigerung (§ 1147 BGB) oder der Zwangsverwaltung aus dem Grundstück zurückerhalten, wobei die Inhaber von Grundpfandrechten eine bevorzugte Stellung haben. In der Praxis wird heute nicht mehr die Hypothek verwendet, sondern nur noch die Grundschuld. Allerdings finden zahlreiche Vorschriften der Hypothek gem. § 1192 BGB auf die Grundschuld Anwendung.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Grundpfandrecht
Hypothek, Immobilienfinanzierung, Grundbesitzbank Immo-ABC
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