Gutachtenkosten und AGB

Kundenfreundliches Grundprinzip: Jeder nicht böswillige Irrglaube eines Kunden, dass eine "bloße Beratung" kostenlos sei, soll zu Lasten des Beraters gehen, wenn er nicht ausdrücklich genug auf die Gewerblichkeit und die Größenordnung der Entgeltlichkeit seiner Beratungsleistung hinweist.
Kommt es diesbezüglich zu nicht böswilligen Missverständnissen, so endet die Geschäftsbeziehung entweder einfach klaglos oder wird in einem späteren Geschäft tariflich berücksichtigt. 

Die Kosten eines Vermögensanlagegutachtens betragen 0,5 Prozent des darin ausgewiesenen Gegenstandswertes, mindestens 200 €, wenn nicht vorab anderes vereinbart wird. In Betracht kommen entweder Pauschale oder differenzierte Aufwandsvergütung für beispielsweise kostenpflichtige Amtsauskünfte, für Drittbeauftragung für zu spezielle Aspekte, Aufwandsentschädigung für gemietete Technik, für Wege und Übernachtungen, für das Honorar i.H.v. 75 € pro Stunde. 

Maklertätigkeit: Handelt es sich um ein Gutachten zur Verkehrswertermittlung einer Immobilie, so entfallen die Begutachtungskosten, wenn der Gutachter und sodann Makler mit der Vermarktung für die im Gutachten geschätzte Vermarktungsfrist beauftragt wird.

Haftungsbegrenzung für Beratungsfehler: Maximal 50.000 EURO pro Geschäftsbeziehung und das Zehnfache des Rechnungsbetrags, ansonsten auftraggeberseitige Kostenübernahme einer gesonderten Vermögenshaftpflichtversicherung für den Einzelfall eines Großauftrags.


Allgemeine Empfehlungen zur Gutachtenbeauftragung

Bei Vermögensanlagen, für die es wenig Vergleichbares gibt und das Gutachten nicht ausreichend überzeugt oder ein größeres Risiko mit der Empfehlung verbunden scheint: Beauftragung eines weiteren Gutachters zum selben Gegenstand, ohne vorab das erste Gutachten dem Zweitgutachter zur Kenntnis zu geben. Den Erst- und Zweitgutachter erst nach Fertigstellung des Zweitgutachtens mit dem jeweils anderen Gutachten konfrontieren. Allerdings mag vorab beiden Gutachtern mitgeteilt sein, dass am Ende zwei Gutachten vorliegen werden. Das kann deren Gewissenhaftigkeit und Nachdenklichkeit steigern. Seriöse Gutachter fürchten weniger die Konkurrenz, sondern den Irrtum.
Dass auch beste Gutachter zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen, liegt in der Natur unvermeidlicher Subjektive, wenngleich diese durch Erfahrung und/oder Intelligenz im Streben nach "allseitiger" Betrachtung ergänzt werden kann.

Was soll ein Gutachten leisten?
Vor allem die Fragen des Auftraggebers sachverständig und verständlich beantworten, sodann um Antworten zu Fragen ergänzen, die dem Auftraggeber weniger bewusst sind, gleichwohl für ihn wichtig sein könnten/müssten. 
Und schließlich sollte sich der Vermögensberater ausreichend deutlich gegen oder für eine Entscheidung bekennen, nicht bloß in langer Kette Für und Wider aufzählen, um dann den Auftraggeber ohne Empfehlung dem Schicksal zu überlassen.
Dennoch: So gut die Gutachter sein mögen - regelmäßig auch in der Selbstdarstellung, darf sich der Auftraggeber durch die Empfehlung weder von der Mühe der eigenen Entscheidung entlastet noch durch die Empfehlung gedrängt sehen, denn "Rat ist kein Diktat" und der Gutachter ist kein Richter. Und eben auch Richter kommen zu unterschiedlichen Urteilen. Menschen und Märkte sind immer für gute und schlechte Überraschungen gut.

( msr )


Unsere Firma berät mit der Erfahrung eines Ausbildungsbetriebs für Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft hauptsächlich in Immobilienangelegenheiten, daher häufig zu weiteren Gegenständen unserer Fachkompetenz in Fragen der Vermögens- und Unternehmensberatung, der Moderation personengesellschaftlicher Interessenregelung. 
Auf dem Hintergrund jahrzehntelanger Geschäfts- und Beratungserfahrung nehmen wir immer wieder auch und sogar gern zu Anfragen Stellung, die uns einfach interessante Abwechslung zu Routinefällen darstellen. Darauf weisen wir die Auftraggeber hin, wenn sie nicht schon aus solchen Gründen von uns Beratung einholen, um ihr Anliegen aus allgemeinerer Perspektive oder aus Perspektive anderer Branchen betrachtet zu sehen.

Gutachten  
Immobilien     zur Titelseite