Guttenberg - vom und zum Mit-Ohne-Nachspiel

BeitragVerfasst: Do 24. Feb 2011, 14:37
von redaktion
Zum Verzicht auf Prüfung, ob Bundesverteidigungsminister Guttenberg vorsätzliche Täuschung vorzuwerfen sei, erklärte Universitätspräsident Prof. Rüdiger Bormann der Kritik aus SPD-Kreisen entgegen: "Ich kann aus politischer Sicht die SPD verstehen. Jeder Verwaltungsjurist wird aber mit uns übereinstimmen, dass unser Weg der richtige gewesen ist." (Quelle: Stern.de unter Berufung auf AFP)
Nun ist Bormann kein Jurist und schon gar kein Verwaltungsjurist, was wenngleich nicht automatisch bedeuten müsste, kein gesundes Gespür auch für Verwaltungsrechtsfragen zu haben, aber sein falsches Gespür auf die Gesamtheit der Fachleute zu verallgemeinern, ist unsäglich dämlich und wird der Universität Bayreuth sehr wohl noch auf die Füße fallen. Und für den Ruf einer Universität ist nicht die Bild-Zeitung maßgeblich, sondern die Wertschätzung seitens der Wissenschaft, wenn Bayreuth neben Festspielen nur noch als Geheimtipp für den christdemokratischen Nachwuchs unterwegs sein möchte.

Bormann argumentiert, als sei gehe es um einen Feuerwehreinsatz: "Es wäre sicherlich ein längerer Prozess gewesen, dies (vorsätzliche Täuschung) dezidiert nachzuweisen." (Quelle: Tagesschau.de) - Gewiss länger als das Verfassen der gestrigen Presseerklärung, aber nach der öffentlichen Vorarbeit insbesondere durch http://de.guttenplag.wikia.com so langwierig nicht, zumal der zahlreich dokumentierte Vokabelaustausch in quellenlosen Zitaten für den Nachweis des Täuschungsvorsatzes reicht, es sei denn, dass Herr Gutenberg für solche Verfälschungen eine revolutionär gute Ausrede hat.

Für eine Eilentscheidung bestand überhaupt keine Veranlassung, denn Guttenbergs Doktor war fachlich, öffentlich und persönlich ausreichend aberkannt/abgelegt, so dass die förmliche Entscheidung auf die materielle Begründetheit nicht verzichten musste.
Sollte die Universität dennoch das Erfordernis einer Eilentscheidung annehmen, so müsste sie in ihr Statut das entsprechende Instrument einführen, um das gründliche Verfahren nachzuholen. - Paradoxerweise kündigte Bormann genau eine Nachholung im Guttenberg-Fall nun noch an, aber eben nur zu Zwecken künftiger Qualitätssicherung, nicht zur Vervollkommnung der aktuellen Entscheidung, die mit der gestrigen Presseerklärung für Guttenberg rechtlich als zu den Akten gelegt betrachtet werden kann.

Bormann führt desweiteren aus, dass die Universität auf die Vorsatzprüfung "verzichtete, weil Guttenberg selbst um die Rücknahme seiner Dissertation gebeten habe".[/url] (Quelle: Tagesschau.de)
Die Tagesschau.de verkehrt hier den Konjunktiv in der zeitlichen Abfolge, denn Guttenberg Bitte war tatsächlich, während der universitäre Entscheidungsgrund bloß behauptet scheint und inhaltlich falsch ist, weil Guttenbergs Titelverzicht alles andere als freiwillig erscheint und strafrechtlich nur marginal ins Gewicht fallen kann, schon gar nicht dem strafbefreienden Rücktritt vom unvollendeten Versuch vergleichbar.

Die Universität Bayreuth hat sich bis auf die Knochen blamiert. Guttenberg ist juristisch fein raus - und wieder nicht sein Verdienst, sondern Zutun/Versagen der Universität, die ihm einst die Bestnote gab.

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