Immobilienkaufvollmacht
Hiermit erteile/n
ich/ wir unwiderruflich Frau/ Herrn Titel Vorname
Familienname, geb. Geburtsdatum
Geburtsort, wohnhaft Straße Hausnummer in Postleitzahl
Ort, Vertretungsvollmacht zum Erwerb des Grundstücks Straße
Hausnummer in Postleitzahl Ort. Die Vollmacht befreit von
den Beschränkungen des § 181 BGB Insichgeschäfte und berechtigt zur Untervollmachterteilung.
Personalausweisangaben, Ort, Datum, Unterschriften, notarielle Beglaubigung
TIPP: Mit vorgefertigten Texten ist der Gang zum Notar deutlich billiger als
wenn der Notar solche Texte aufsetzen soll. Schauen Sie sich im Internet oder
Formularhandbüchern um, welcher Text für Ihren Beurkundungswunsch am
geeignetsten erscheint.
ODER Sie verwenden das Formular dieser Website, wie es in unserem
Immobilienunternehmen verwendet wird (Stand 2015). Überlegen Sie aber bitte
genau, ob eine solch allgemeine Vollmacht berechtigt ist, denn ein bloß
seriöses Erscheinungsbild eines sich uns anbietenden Experten würde uns für
solche Vollmachterteilung NICHT ausreichen. Je allgemeiner eine Vollmacht
gestaltet wird, desto zuverlässiger und schadensersatzfähiger muss Ihr
Bevollmächtigter sein. Haben Sie daran Zweifel, dann erteilen Sie KEINE
Vollmacht, SONDERN gehen den Weg der Vertragsgenehmigung, also warten den
vollmachtslosen Vertragsschluss ab und genehmigen den Vertrag erst nach
gründlichem Studium bei Ihrem Notar.
TIPP: Kopieren Sie diesen Text in Ihr Textverarbeitungsprogramm, ersetzen Sie
das Rotgeschriebene und fügen Sie vor dem Ausdrucken Ihre
Personalausweisangaben hinzu.
TIPP: "unwiderruflich" empfiehlt sich nur dann, wenn der
Vollmachtgebrauch unmittelbar bevorsteht.
TIPP: Alles möglichst platzsparend hoch auf die DIN-A4-Seite anordnen, damit
für Ort, Datum, Unterschriften und die Beglaubigung hinreichend Raum bleibt.
TIPP: Erst in Gegenwart des Notars unterschreiben.
TIPP: Für den Fall, dass Ihnen Ihre Unterschrift "zu wuschig" gerät
oder andere Missgeschicke, drucken Sie sich bitte für den Gang zum Notar
mindestens noch eine Kopie aus.
TIPP: Für die eigenen Akten brauchen Sie KEINE "beglaubigte Kopie"
der wegzugebenden Vollmacht. Dann kopieren Sie die beglaubigte Urkunde
preisgünstiger im Copycenter.
TIPP: Sie brauchen mit dem Notar nicht über die Kaufpreishöhe etc. zu
sprechen, denn es geht wirklich "nur" um Unterschriftsbeglaubigung, um
hohe Notarkosten zu vermeiden.
TIPP: Händigen Sie dem Bevollmächtigten nur eine Vollmacht aus, damit ein etwaiger Widerruf übersichtlich bleibt.
TIPP: Fordern Sie bei Widerruf oder nach Erledigung die Vollmacht zurück, wenn sie nicht dem Kaufvertrag notariell verbunden wurde.
Grundsätzlich
ist es immer besser, wenn Sie bei Geschäften solch großer Bedeutung genau
wissen, mit welchem ERGEBNIS Sie vertreten werden.
Darum ist die Genehmigung
(=nachträgliche Zustimmung) für Sie sicherer als die Bevollmächtigung.
Allerdings kann dem Vertreter die Vollmachtlosigkeit möglicherweise nicht recht
sein, weil er dem Veräußerer schadensersatzpflichtig werden könnte, falls Sie
dem Kauf die Genehmigung versagen.
Alternative >> Immobilienkaufgenehmigung
Sollten Sie
Verbesserungsvorschläge unterbreiten wollen >> ImmoKontakt
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