Immobilienverkaufsvollmacht

Hiermit erteile/n ich/wir unwiderruflich Frau/Herrn Titel Vorname Familienname,  geb. Geburtsdatum Geburtsort, wohnhaft Straße Hausnummer in Postleitzahl Ort, Vertretungsvollmacht zur Veräußerung des Grundstücks Straße Hausnummer in Postleitzahl Ort. Die Vollmacht befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB Insichgeschäfte und berechtigt zur Untervollmachterteilung.

Personalausweisangaben, Ort, Datum, Unterschriften, notarielle Beglaubigung



TIPP: Mit vorgefertigten Texten ist der Gang zum Notar deutlich billiger als wenn der Notar solche Texte aufsetzen soll. Schauen Sie sich im Internet oder Formularhandbüchern um, welcher Text für Ihren Beurkundungswunsch am geeignetsten erscheint.

ODER Sie verwenden das Formular dieser Website, wie es in unserem Immobilienunternehmen verwendet wird (Stand 2015). Überlegen Sie aber bitte genau, ob eine solch allgemeine Vollmacht berechtigt ist, denn ein bloß seriöses Erscheinungsbild eines sich uns anbietenden Experten würde uns für solche Vollmachterteilung NICHT ausreichen. Je allgemeiner eine Vollmacht gestaltet wird, desto zuverlässiger und schadensersatzfähiger muss Ihr Bevollmächtigter sein. Haben Sie daran Zweifel, dann erteilen Sie KEINE Vollmacht, SONDERN gehen den Weg der Vertragsgenehmigung, also warten den vollmachtslosen Vertragsschluss ab und genehmigen den Vertrag erst nach gründlichem Studium bei Ihrem Notar. 

TIPP: Kopieren Sie diesen Text in Ihr Textverarbeitungsprogramm, ersetzen Sie das Rotgeschriebene und fügen Sie vor dem Ausdrucken Ihre Personalausweisangaben hinzu. 

TIPP: "unwiderruflich" empfiehlt sich nur dann, wenn der Vollmachtgebrauch unmittelbar bevorsteht.

TIPP: Alles möglichst platzsparend hoch auf die DIN-A4-Seite anordnen, damit für Ort, Datum, Unterschriften und die Beglaubigung hinreichend Raum bleibt.

TIPP: Erst in Gegenwart des Notars unterschreiben.

TIPP: Für den Fall, dass Ihnen Ihre Unterschrift "zu wuschig" gerät oder andere Missgeschicke, drucken Sie sich bitte für den Gang zum Notar mindestens noch eine Kopie aus.

TIPP: Für die eigenen Akten brauchen Sie KEINE "beglaubigte Kopie" der wegzugebenden Vollmacht. Dann kopieren Sie die beglaubigte Urkunde preisgünstiger im Copycenter.

TIPP: Sie brauchen mit dem Notar nicht über die Kaufpreishöhe etc. zu sprechen, denn es geht wirklich "nur" um Unterschriftsbeglaubigung, um hohe Notarkosten zu vermeiden.

TIPP: Händigen Sie dem Bevollmächtigten nur eine Vollmacht aus, damit ein etwaiger Widerruf übersichtlich bleibt.

TIPP: Fordern Sie bei Widerruf oder nach Erledigung die Vollmacht zurück, wenn sie nicht dem Kaufvertrag notariell verbunden wurde. 

Grundsätzlich ist es immer besser, wenn Sie bei Geschäften solch großer Bedeutung genau wissen, mit welchem ERGEBNIS Sie vertreten werden. 
Darum ist die Genehmigung (=nachträgliche Zustimmung) für Sie sicherer als die Bevollmächtigung.
Allerdings kann dem Vertreter die Vollmachtlosigkeit möglicherweise nicht recht sein, weil er dem Veräußerer schadensersatzpflichtig werden könnte, falls Sie dem Kauf die Genehmigung versagen.

Alternative >> Immobilienverkaufsgenehmigung 

Sollten Sie Verbesserungsvorschläge unterbreiten wollen >> ImmoKontakt  

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