juristisch studiert bin ich reichlich, wenngleich wenig #Staatsrecht, worauf sich allerdings auch nur wenige verstehen.

Wichtig zu unterscheiden >> Gesetze, Rechtsprechung, Rechtslehre, Rechtswissenschaft sind keine Synonyme.

Insofern sind andere Auffassungen zulässig, gerne auch in der Rechtsphilosophie.

Anders im Amte von RichterInnen, die sich möglichst ans geltende Recht und herrschendes Rechtsverständnis halten sollten, denn das gewährleistet uns die Rechtssicherheit.

Markus S. Rabanus  2022-06-16

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