juristisch studiert bin ich reichlich, wenngleich wenig #Staatsrecht, worauf
sich allerdings auch nur wenige verstehen.
Wichtig zu unterscheiden >> Gesetze, Rechtsprechung, Rechtslehre,
Rechtswissenschaft sind keine Synonyme.
Insofern sind andere Auffassungen zulässig, gerne auch in der
Rechtsphilosophie.
Anders im Amte von RichterInnen, die sich möglichst ans geltende Recht und
herrschendes Rechtsverständnis halten sollten, denn das gewährleistet uns die
Rechtssicherheit.
Markus S. Rabanus 2022-06-16