von München am
21.Sept.2003 19:28
General-Bundesanwaltschaft
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe den 22.9.2003
Betr. Terrorismus-Verdachts-Ermittlungsverfahren gegen
Martin W., Michael M. u.a.
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Ich stelle hiermit den Antrag (auch wenn ich hier kein Antragsrecht
habe, wird der Antrag trotzdem gestellt), auf Festnahme und Verhaftung
1.( des Neonazi Wolfgang K., ...........
2.( der verantwortlichen Staatsanwältin bei der StA München
wegen Verdacht der Beihilfe und Unterstützung einer Kriminellen
Vereinigung.
Eine Verhaftung und Verbringung in die Untersuchungshaft dürfte ohne
Weiteres gerechtfertigt sein, da bei der einen Person Fluchtgefahr und
bei der anderen Person Verdunkelungsgefahr besteht.
Zur Begründung:
Hier beantrage ich auch, die Akten 1 AR 466/2001 der Bundesanwaltschaft
heranzuziehen. Ich habe damals bereits auf die Sprengstoffabsichten
unter Beweisantritt hingewiesen, jedoch hat die Bundesanwaltschaft die
Sache wegen der nicht ausreichenden Beweislage abgelehnt.
Dies dürfte ja nun anders sein und ich repliziere hier noch einmal, wie
es ja überhaupt zu dem quasi Zufallsfund des Sprengstoffes und der
Aufdeckung möglicher Attentatspläne kam.
Am 18.7.2003 habe ich eine umfangreiche Strafanzeige gegen eine Münchner
Staatsanwältin eingereicht, weil dieser Terror dieser Neonazi-Bande
quasi mit amtlicher Duldung nicht mehr weiter hingenommen werden konnte.
Diese Strafanzeige ist verwunderlicherweise 2 Tage später komplett im
Internet von den Neonazis veröffentlicht worden (wo die das herhaben,
kann man nur vermuten). Daraufhin hat sich ein Aussteigewilliger 24-Jähriger
aus Mecklenburg-Vorpommern zu Wort gemeldet, dass er geläutert sei und
auch bereit sei, vor der Polizei Aussagen zu machen.
Der Neonazi Wolfgang K. sowie der Neonazi Dieter W. haben daraufhin in
einem Internet-Forum veröffentlicht, dass dieser Aussagewillige seine
Aussage dann nur noch auf dem Seziertisch der Anatomie machen werde. 4
Tage später wird der Aussagewillige aufgrund mysteriöser Todesumstände
von der Polizei tot aufgefunden. Da die Mordkommission in Rostock die
Sache an das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern abgegeben hatte, lässt
Rückschlüsse zu.
Der Aussagewillige war mir ja persönlich bekannt, als er zusammen mit
dem hiesigem unter Terrorismusverdacht stehenden vor wenigen Jahren hier
erschien um Handlungen vorzunehmen. Das war aber dann anders verlaufen,
ich habe diese beiden Herren verprügelt. Diese beiden Herren, damals 20
und 23 Jahre alt, haben dann erklärt, dass sie stolz darauf gewesen
seien, mal so ein paar richtige Neonazis aus dem Westen kennengelernt zu
haben und man (der Bandenleader Wolfgang K. und Dieter W.) habe von
Ihnen eine sogenannte Einstiegs- bzw. Bewährungstat verlangt, nämlich
mich in München zusammenzuschlagen.
Ich habe es bereits in der Sache 1 AR 466/01 dargelegt, es ist ein
trauriges Kapitel, aber die Drecksarbeit müssen immer Jüngere machen.
Angestiftet werden diese Naivlinge von diesen Wohnzimmer-Neonazis wie
den Wolfgang K. und Co., die alle über 50 Jahre alt sind und weiterhin
unbehelligt in ihren Stuben hocken können, weil ihnen nichts nachgewiesen
werden kann.
Nachdem nunmehr das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ermittelte
und ausserdem hinsichtlich des damaligen Polizistenmordes in Dortmund
von einer Abgeordneten im NRW-Landtag Fragen zur Aufklärung gestellt
wurden, ist es ja zu einer Durchsuchung der Polizei gekommen und man
hat, wahrscheinlich anstatt Rauschgift, den Sprengstoff gefunden.
Und es müsste doch nun langsam auch den Behörden klar sein, dass sich
diese Neonazis nicht mit Mitgliederbeiträgen, sondern dem Verkauf von
Drogen und Kinderpornos finanzieren. Der Neonazi W. hat bis zu seinem
Verschwinden unbekümmert auf seiner Internetsite Kinderpornos zum
Verkauf angeboten.
Ich beantrage nochmals, das aus Schweinfurt stammende, in einem thailändischen
Gefängnis einsitzende Bandenmitglied zu befragen, bevor diese Person
dort von den thailändischen Behörden aufgrund der hohen Menge des
Rauschgiftes hingerichtet wird. Es könnte ja sein, dass diese Person
nunmehr bereit ist, Aussagen zu machen.
Und die Frage ist ebenfalls, ob hier nicht noch zusätzlich Geldwäsche
von Drogengeldern vorliegt. Der Neonazi K. sowie der Neonazi W., der
derzeit untergetaucht sein soll, sind mehrfach nach Spanien, Andalusien,
Malage-Marbella, geflogen. Das Rauschgift kam wohl nicht aus Spanien,
sondern aus Thailand, aber möglicherweise wurde das Drogengeld in
Spanien gewaschen, denn dort befindet sich ein Alt-Nazi als
Kapitalinvestor, der die Beträge wiederum in den Wirtschaftskreislauf
gebracht haben soll.
Hinsichtlich der Sprengstoff-Herstellungsanleitung habe ich in den
letzten beiden Jahren die Staatsanwaltschaft München schon gebetsmühlenartig
immer wieder aufgefordert, endlich diese Bombenbastelanleitung aus dem
Internet zu nehmen. Nichts, aber auch gar nichts ist geschehen und man
muss sich fragen, welcher Feierabendbomber und Trittbrettfahrer noch im
Besitz dieser Sprengstoff-Herstellungsanleitung ist.
Der Neonazi Wolfgang K. und Dieter W. haben diese
Sprengstoff-Herstellungsanleitung ja 2 Jahre lang im Internet auf ihren
Seiten veröffentlicht, als sogenanntes Denkmodell, damit sich ein Tollkühner
aus dem Internet findet, und den in einem niedersächsischen Gefängnis
einsitzenden Kai D. aus der dortigen Haftanstalt herausbombt.
Offenbar hat die finnische Polizei erst die Sprengstoff-Bauanleitung aus
dem Internet entfernt, als im Oktober 2002 ein unbeteiligter
Jugendlicher aus Helsinki diese Bombe nachgebaut und in einem
Einkaufscenter in Helsinki hochgehen liess, wobei 5 Fussgänger getötet
wurden.
Den Antrag, den Neonazi Wolfgang K. ebenfalls in Untersuchungshaft zu
nehmen, begründet sich wegen Fluchtgefahr, da dieser das bereits angekündigt
hat.
Der Antrag, die verantwortliche Staatsanwältin aus München ebenfalls
in Untersuchungshaft zu nehmen, begründet sich wegen
Verdunkelungsgefahr.
Diese Staatsanwältin –privat mit dem hiesigen Neonazi befreundet –
hat in der Vergangenheit immer wieder Ermittlungsverfahren genau gegen
diese hier namentlich bekannten Neonazis wegen Mordversuch, Anstiftung
zum Mord, schwere Körperverletzung und Volksverhetzung, eingestellt,
obwohl eine Einstellung in keinster Weise aufgrund der erdrückenden
Beweislast vertretbar war und hier grober Missbrauch des Amtes vorliegt.
Es ist deshalb zu vermuten, dass diese Staatsanwältin weiterhin
Beweismittel beiseite schafft und deshalb wegen Verdunkelungsgefahr in
Untersuchungshaft genommen werden sollte.
Immer wieder hat diese verantwortliche Sdtaatsanwältin der
Staatsanwaltschaft München durch Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt
und Beweismittelunterdrückung schwerwiegende Ermittlungsverfahren wegen
Mordversuch, Anstiftung zum Mordversuch, schwere Körperverletzung,
Volksverhetzung etc. eingestellt, damit ihre Gesinnungsfreunde, mit
denen sie als Privatperson verbunden zu sein scheint, vor
Strafverfolgung geschützt werden.
Diese Neonazis haben daraufhin auch immer wieder im Internet zu neuen
Straftaten aufgefordert und verkündet, ...“die Justiz ist auf unserer
Seite...“; das ist natürlich völliger Unsinn, aber dieser
Personenkreis konnte das so verstehen und hat deshalb ihre Taten
progressiert um nunmehr mal ein grösseres Ding zu drehen.
Beweis: Zeugeneinvernahme
Martin W., Anklam und Michael M.
- derzeit in U-Haft der JVA-Stadelheim
Es widerspricht auch dem Gedanken des Gleichheitsgrundsatzes des
Grundgesetztes, wenn Neonazis zu Recht in Untersuchungshaft genommen
werden, die Unterstützer und geistigen Symphatisanten aber unbehelligt
bleiben, nur weil sie sich hinter ihrer schwarzen Robe verstecken können.
Und die Probleme sind ja schon da, nämlich dass der Rechtsstaat seinen
Strafrechtsanspruch gegen die Inhaftierten wahrscheinlich verwirkt hat
und nicht durchsetzen kann. Im Internet wird es ja bereits von einem der
Untergetauchten verkündet, nämlich dass die Einsitzenden sich
hinsichtlich des Sprengstoffbesitzes auf Mitwisserschaft und Duldung der
Staatsanwaltschaft München berufen werden und deshalb Strafbefreiung
erhalten.
Und ich prognostiziere heute schon; so wird es sein, die Einsitzenden
werden noch etwa 5 Monate in Untersuchungshaft verbringen müssen, dann
kommt es zu einem Gerichtstermin und es wird nur eine Verurteilung wegen
unerlaubten Sprengstoffbesitzes geben und die Haftbefehle werden
aufgehoben. Genau so ein ähnlicher Fall mit einem Mitglied aus dieser
Gruppe hat es ja erst kürzlich in Berlin gegeben.
Ich stelle also – auch wenn ich kein Antragsrecht habe – den Antrag,
die beiden obigen Personen festzunehmen und in Untersuchungshaft zu
verbringen. Die Bundesanwaltschaft hat die Sache inzwischen als
Terrorismusverdacht und Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestuft
und da sollten Symphatisanten und Hintergrundhelfer genauso zur
Rechenschaft gezogen werden wie die Täter selbst.
Hochachtungsvoll
DISKUSSION
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