Kauf auf Rentenbasis
Plausibel ist auch ein anderes Begriffsverständnis, z.B. beim "Kauf auf Rentenbasis", womit gemeint ist, dass der Käufer den Kaufpreis zumeist monatlich "rentenweise" bzw. ratenweise an den Verkäufer bezahlt.
Die monatliche Ratenhöhe bzw. Rentenhöhe
errechnet sich auf folgende Weise:
- wenn sich Verkäufer und Käufer auf einen Kaufpreis in Höhe von
beispielsweise 300.000 € einigen,
- und wenn beispielsweise der Eigentumswechsel zum 01.01.2010 vereinbart wäre,
- und wenn beide Parteien davon ausgehen, dass der Verkäufer das Jahr 2030
nicht mehr erleben werde,
dann erbringt der Kaufpreis 300.000 € durch 20 Berentungsjahre geteilt eine
Jahresrente in Höhe von 15.000 € bzw. monatlich 1250 €.
Handelt es sich um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus, wird nicht selten ein bis auf die Betriebskosten unentgeltliches und lebenslanges Wohnrecht für den Verkäufer vereinbart. Dann wäre gleichwohl eine fiktive Miethöhe von der monatlichen Rente abzuziehen, sinnvoll nur für den Zeitraum, den der Verkäufer auch tatsächlich dort wohnt und nicht beispielsweise in ein Pflegeheim kommt. Ab solchem Zeitpunkt wäre die ungekürzte Rente zu zahlen.
Für den "Kauf auf Rentenbasis" gibt es nahezu unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten, um den Handel den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Geregelt muss aber für jede Gestaltungsidee eine Rechtsfolge für den Fall der Leistungsstörung, denn vieles zu vereinbaren bedeutet nicht immer perfekten Frieden, sondern mitunter auch viele Knackpunkte.
Markus Rabanus201006 FORUM