Kriegsverbrechen Definition

 

 sind 1. "Kriegsverbrechen" zu definieren, macht Fortschritte:
a) #universell durch IGH-Gutachten, WSR-Resolutionen, Abkommen, z.B. UNO-Resolutionen,
b) #multilateral durch Abkommen, z.B. mit dem Römischen Statut für den IStGH.

2. Wenn Handlungen als "Kriegsverbrechen" definiert sind, hat allein das schon positive Wirkungen, denn Mäßigung durch Ächtung und Abschreckung durch Strafbarkeit,
aber es besagt nicht, dass es dann keine "Kriegsverbrechen" mehr gibt, wie auch der Mord-Paragraph 211 StGB keine weiteren Morde verhindern kann.

unfertig oder verworfen