Presse-Information 058/2010
Quecksilber aus zerbrochenen
Energiesparlampen
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung –
weitere Messungen nötig
Energiesparlampen – Fachleute sprechen von
Kompaktleuchtstofflampen
– sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an
Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in
die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des
Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem
Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert
von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem
das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache
empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der
Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von
zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die
Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig
eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt
UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige
Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss
einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren
Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät
Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten
Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer
Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen
gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen
anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich
vorschreiben, so Flasbarth weiter.
Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden
zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine
mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe
hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand
zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf
Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden
Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von
Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen
können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen
anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer
Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe)
die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich
abnimmt.
Lampen mit Bruchsicherung bieten den besten Schutz – müssen aber
besser werden
Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten
empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung
oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen.
Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur
Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere
Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht
auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten,
empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische
Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit
allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die
Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern
und die Lampen teurer sind.
Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für
den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die
Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den
Verpackungen beizufügen. Die wichtigsten Tipps zur Beseitigung und
Entsorgung zerbrochener Energiesparlampen finden Verbraucherinnen und
Verbraucher unter
http://www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm
.
Verbrauchte Energiesparlampen müssen haushaltsnah und in bruchsicheren
Behältern entsorgt werden
Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von
Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere
Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig.
Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu
den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar
kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident
Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger
für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof
fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen
würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein
einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die
haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben.
EU sollte Anreize für Lampentechnik ohne Quecksilber setzen
Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst
wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach
Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen
Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon
deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen,
umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten
seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel.
Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut
(WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen.
Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen.
Ausführliche Informationen und Sicherheitshinweise bei Lampenbruch gibt
es unter
http://www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm
.
Weitere Informationen gibt es im Hintergrundpapier „Energiesparlampen
in der Diskussion“ unter
http://www.uba.de/uba-info-medien/3964.html
.
Dessau-Roßlau, 02.12.2010
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