Moralisches Korrektiv
Für die Vergeltung von Unrecht gelte der Grundsatz, wonach das Recht auch in Begegnung mit dem Unrecht höherer Moralität verpflichtet bleibt, damit sie nicht absinkt.
Das Recht begegnet dem Unrecht mit einem moralischen Korrektiv.
sven/200311 aus Thema: Rache, Vergeltung und Selbstjustiz