NIE WIEDER ist HEUTE


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Wer den Nahostkonflikt mit Hass gegen Juden ausleben will, soll Bekanntschaft mit der WEHRHAFTEN Verfassungsordnung machen.

Es braucht Bußgeldverfahren für die Teilnahme an antisemitischen Aktionen und für die Verbreitung antisemitischer Sprüche.
Das würde die Justiz entlasten, wäre unbürokratisch, niederschwellig schnell & erzieherisch effektiv.

Plus Eintrag in ein bundesweites Gefährderverzeichnis mit Löschungsfrist nicht unter fünf Jahren. 

In Wiederholungsfällen Grundrechtseinschränkung, wie es Art.19 GG für solche Strolche vorsieht, d

Das macht uns nicht zum "Polizeistaat", denn den Bußgeldempfängern steht es frei, dem Vorwurf zu widerspechen. 

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