Nothilfe
1. Gewaltförmige Nothilfe ist Notwehr zugunsten Dritter.
Deshalb vorerst unter >> Notwehr << besprochen
2. Humanitäre Nothilfe hat einzig Not zur Voraussetzung und das Helfen-Können, nicht jedoch, ob jemand Hilfe verdient.
und zum Stichwort >> Unterlassene Hilfeleistung .
Markus S. Rabanus uodate 2023-12-12