Nothilfe

1. Gewaltförmige Nothilfe ist Notwehr zugunsten Dritter. 

Deshalb vorerst unter >> Notwehr << besprochen

2. Humanitäre Nothilfe hat einzig Not zur Voraussetzung und das Helfen-Können, nicht jedoch, ob jemand Hilfe verdient. 

und zum Stichwort >>  Unterlassene Hilfeleistung .

Markus S. Rabanus uodate 2023-12-12

 

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