NPD-Verbot

- Eine Partei, die dem Nationalsozialismus nachtrauert, seine Verbrechen verharmlost oder gar leugnet, ist unvereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung und gehört verboten.

- Eine Partei, die den 2. Weltkrieg glorifiziert und das Erfordernis des alliierten Sieges über die Nazi-Armeen leugnet, gehört verboten.

- Eine Partei, die Sammelbecken für kriminelles Gesindel ist und als "nationalen Widerstand" feiert, zu Hass und Gewalt aufstachelt, wie es beispielsweise ein NPD-Landeschef mit seinem Gehetze gegen Deutschland als "Judenrepublik" machte, dann gehört nicht nur dieser Funktionär angeklagt, sondern die NPD insgesamt verboten, denn mit nichts ernten solche Strolche in der NPD mehr Applaus als mit den Sprüchen, mit denen ihre politischen Vorbilder Hitler & Co. den Holocaust einleiteten, Europa und Deutschland in Blut, Schutt und Asche legten.

Dokumentation bei Youtube >> http://www.youtube.com/watch?v=DfrpkgU8_eg

Unser Staat braucht und darf die >> NPD-Aktivitäten << nicht hinzunehmen, denn in Art.21 Abs.2 Grundgesetz heißt es unmissverständlich: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Eine Partei, die den demokratischen Rechtsstaat abschaffen will, gehört abgeschafft. 

>> Als die Deutschen Hitler wählten

>> Was bringt ein NPD-Verbot ?

>> NPD-Prozess   >> KOMMENTAR 20030318


Dumm, dreist und faschistisch.  Das ist die NPD-Realität.

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