NS-Kriegsverherrlichung
verbieten
|
|
Verfasst
am: 13.11.2004 |
|
|
Nach
Ansicht der Richter des Cottbusser Verwaltungsgerichts und nun
auch der Richter des Frankfurter Oberwaltungsgerichts
Frankfurt/Oder dürfen Neonazis den Soldatenfriedhof von Halbe
im südlichen Brandenburg schänden und den NS-Krieg
verherrlichen.
In Halbe sind etwa 22.000
Menschen
begraben, die in den letzten Kriegstagen den mörderischen und
selbstmörderischen Durchhaltebefehlen der Nazi-Diktatur Folge
leisteten und der unvermeidbar vorrückenden Roten Armee
vollkommen sinnlose Gefechte zu liefern hatten.
Die Verwaltungsrichter verkennen offenbar den 2.Weltkrieg in
seiner Eigenschaft als Angriffs- und Raubkrieg, wie er
ideologisch vom NS-Regime «Herrenrasse»
+ «Lebensraumgewinnung»
propagiert und durchgeführt wurde.
Die mörderische und selbstmörderische Teilnahme an diesem
Krieg auf Seiten der Nationalsozialisten ist von A bis Z und in
höchstem Maße zu bedauern, aber taugt unter keinem
Gesichtspunkt zum Heldengedenken,
außer für jene, die gegen das NS-Regime aktiven Widerstand
leisteten.
Wenn nun eine Demonstration unter dem Motto «Ruhm
und Ehre dem deutschen Frontsoldaten»
gestattet wird, so liegt darin eine mit der antifaschistischen
Grundordnung unseres Staates unvereinbare Verherrlichung des
NS-Krieges, Beleidigung der vom Faschismus befreienden Soldaten
und maßlose Verhöhnung der Opfer auf allen Seiten dieses
verbrecherischen Krieges, insbesondere auch derer, die auf
diesem Soldatenfriedhof liegen, denn jedes Kind dort, das dort
liegt und mit dem sogenannten "Volkssturm" in
Kriegshandlungen verführt und gezwungen wurde, war damit schon
durch das NS-Regime geschändet und wird es nun nochmals durch
Neonazis, die aus dem nationalsozialistischen Kinderopfer auch
noch einen Heldenkult zu machen versuchen.
Solch eine Demonstration ist als Angriff auf die öffentliche
Ordnung des Staates anzusehen und ist demzufolge zu verbieten.
Sollte es den Richtern an Klarheit hinsichtlich der
verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik
Deutschland fehlen, so hätten sie die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts einzuholen gehabt.
Sollten die Bundesverfassungsrichter einen Mangel an Gesetzen
und Durchführungsbestimmungen im Verhältnis zur Verfassung
feststellen, so wäre der Gesetzgeber aufgefordert, solche
Gesetze zu fertigen.
Der Bundestag ist keine Wahlkampfveranstaltung, sondern hat die
erforderlichen Gesetze für das Gemeinwesen zu schaffen und
gegebenenfalls nachzubessern.
-sven- ABSTIMMUNG |
|