NS-Kriegsverherrlichung
                verbieten 
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               Verfasst
                am: 13.11.2004  | 
               
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              Nach
                Ansicht der Richter des Cottbusser Verwaltungsgerichts und nun
                auch der Richter des Frankfurter Oberwaltungsgerichts
                Frankfurt/Oder dürfen Neonazis den Soldatenfriedhof von Halbe
                im südlichen Brandenburg schänden und den NS-Krieg
                verherrlichen. 
                 
                In Halbe sind etwa 22.000
                Menschen
                begraben, die in den letzten Kriegstagen den mörderischen und
                selbstmörderischen Durchhaltebefehlen der Nazi-Diktatur Folge
                leisteten und der unvermeidbar vorrückenden Roten Armee
                vollkommen sinnlose Gefechte zu liefern hatten. 
                 
                Die Verwaltungsrichter verkennen offenbar den 2.Weltkrieg in
                seiner Eigenschaft als Angriffs- und Raubkrieg, wie er
                ideologisch vom NS-Regime «Herrenrasse»
                + «Lebensraumgewinnung»
                propagiert und durchgeführt wurde. 
                 
                Die mörderische und selbstmörderische Teilnahme an diesem
                Krieg auf Seiten der Nationalsozialisten ist von A bis Z und in
                höchstem Maße zu bedauern, aber taugt unter keinem
                Gesichtspunkt zum Heldengedenken,
                außer für jene, die gegen das NS-Regime aktiven Widerstand
                leisteten. 
                 
                Wenn nun eine Demonstration unter dem Motto «Ruhm
                und Ehre dem deutschen Frontsoldaten»
                gestattet wird, so liegt darin eine mit der antifaschistischen
                Grundordnung unseres Staates unvereinbare Verherrlichung des
                NS-Krieges, Beleidigung der vom Faschismus befreienden Soldaten
                und maßlose Verhöhnung der Opfer auf allen Seiten dieses
                verbrecherischen Krieges, insbesondere auch derer, die auf
                diesem Soldatenfriedhof liegen, denn jedes Kind dort, das dort
                liegt und mit dem sogenannten "Volkssturm" in
                Kriegshandlungen verführt und gezwungen wurde, war damit schon
                durch das NS-Regime geschändet und wird es nun nochmals durch
                Neonazis, die aus dem nationalsozialistischen Kinderopfer auch
                noch einen Heldenkult zu machen versuchen. 
                 
                Solch eine Demonstration ist als Angriff auf die öffentliche
                Ordnung des Staates anzusehen und ist demzufolge zu verbieten. 
                 
                Sollte es den Richtern an Klarheit hinsichtlich der
                verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik
                Deutschland fehlen, so hätten sie die Entscheidung des
                Bundesverfassungsgerichts einzuholen gehabt. 
                 
                Sollten die Bundesverfassungsrichter einen Mangel an Gesetzen
                und Durchführungsbestimmungen im Verhältnis zur Verfassung
                feststellen, so wäre der Gesetzgeber aufgefordert, solche
                Gesetze zu fertigen. 
                 
                Der Bundestag ist keine Wahlkampfveranstaltung, sondern hat die
                erforderlichen Gesetze für das Gemeinwesen zu schaffen und
                gegebenenfalls nachzubessern. 
                 
                -sven-         ABSTIMMUNG | 
             
          
         
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