Rache und Recht

@Beatrice, dass Gepeinigte "Verständnis" für Peiniger ablehnen, ist menschliche Natur, aber es darf sich nicht auf die Gesellschaft übertragen, denn die muss fragen nach dem Unterschied zwischen "krank" und "rücksichtslos" in jedem Einzelfall. 

Dass Du Deine Empörung zum Ausdruck bringst, finde ich gut, aber ich möchte Dich auch ein Stück weit von ihr entlasten, denn "Verständnis" für Straftaten und Straftäter ist keinesfalls zu verwechseln mit "Milde".

Markus S. Rabanus  20150409 FB-Debatte

 

Entwurf war zu oberlehrerhaft: 

Die Rache ist als Vergeltung rechtswissenschaftlich eine der verschiedenen Strafzwecke, aber die Gesellschaft darf das Rachebedürfnis nicht ausufern lassen, sondern muss sich um "Verständnis" für Tat und Täter mühen, was überhaupt nichts mit Milde oder dergleichen zu tun hat, sondern mit der Ergründung von Ursachen, Präventionsmöglichkeiten und der Strafangemessenheit.

Zwischen "krank" und "rücksichtslos" muss unterschieden werden in jedem einzelnen Fall, alle Umstände des Verbrechens.

Es ist menschliche Natur, dass Verbrechen gerächt sehen zu wollen - und nicht wenige Verbrecher kommen durch Selbstjustiz zu Tode.  Solch Risiken sollen ruhig viele Straftäter spüren, aber a) trifft es oft die Falschen, b) kann und darf das eigene Bedürfnis nicht immer zum Recht der Gesellschaft werden. Unterscheidet die Gesellschaft nicht mehr zwischen Bedürfnis und Recht, so hat sie auch nichts mehr gegen Verbrecher in der Hand, die sich aus ihren Bedürfnissen Rechte anmaßen.

Missverstehe mich nicht, denn niemand kann Gepeinigten absprechen, sein gesamtes Leben den Peinigern die Pest an den Hals zu wünschen.  Aber macht es jemand in der Öffentlichkeit, dann muss Widerspruch sein, denn wir wollen keine Opferjustiz = das Opfer darf kein Richter sein, sondern Zeuge und Nebenkläger. 

 

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