Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammern werden in den Gerichtsbezirken gebildet und vereinigen die in diesen Gerichtsbezirken zugelassenen Rechtsanwälte.
Die Mitgliedschaft in Rechtsanwaltskammern ist für Rechtsanwälte Pflicht. Es handelt sich also um eine Zwangsmitgliedschaft in einer Standesvertretung.