Rechtsschutzbedürfnis Das Rechtsschutzbedürfnis besagt, dass einem Rechtssubjekt ein Recht zusteht und deshalb von der Rechtsordnung geschützt werden muss. Thema ERGÄNZEN Rechtslexikon Dialog-Lexikon
Rechtsschutzbedürfnis
Das Rechtsschutzbedürfnis besagt, dass einem Rechtssubjekt ein Recht zusteht und deshalb von der Rechtsordnung geschützt werden muss.
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