Rechtsweggarantie
>> Art. 19 Abs.4 Grundgesetz
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel Art. 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Vorteil
Die schönsten Menschenrechtserklärungen und Grundrechte nutzen nichts, wenn es kein Klagerecht zu ihrer Durchsetzung gibt. Das unterscheidet Propaganda-Staaten von Rechtsstaaten. Darin ist auch die EU mit ihren Gerichtshöfen vorbildlich, während ausgerechnet die wichtigste Weltorganisation, also die Vereinten Nationen den Gang vor den Internationalen Gerichtshof erschwert, noch immer nicht reformiert hat. >> Weltgericht bzw. IGH
Kritik
Die Rechtsweggarantie ist unabdingbar, aber sie wird durch die Vielzahl, Länge und Kosten der Streitverfahren gefährdet:
Insbesondere im Privatrecht führt das Unwesen und der Missbrauch von Rechtsschutzversicherungen zu Klagen, die ohne Rechtsschutzversicherung zwischen den Parteien vermieden worden wären. Auch die Streitwerte sind durch das Rechtsschutzversicherungswesen unverantwortlich gestiegen.
Das Versicherungswesen ist jedoch zugleich ein Symptom für ein sich unübersichtlich und unberechenbar entwickelndes Rechtssystem.
Der Gesetzgeber sollte sich darauf konzentrieren, dass seine unzulänglichen Normen nicht durch immer zusätzliche Normen, sondern selbst nachgebessert werden.
Der Gesetzgeber sollte sich darüber im Klaren sein, dass seine populistischen Einmischungen in alles und jedes oftmals mit neuen Klagemöglichkeiten einher gehen und damit die Autonomie des Bürgers unterminieren, wenn er sich nur zunehmend als "Anspruchsteller" begreift.
Sven2004/2005 Thema ERGÄNZEN
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