Rechtswissenschaften

Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lat. iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine wissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechtsquellen und Normen ein. Grundlegend für diese Arbeit ist ein Verständnis der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie. Die vorgenannten Disziplinen werden zusammen mit der Rechtsdogmatik und Methodenlehre auch im Plural als Rechtswissenschaften bezeichnet.

Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian: Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. „Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia“ (Domitius Ulpianus: Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2). Das „Göttliche“ im Sinne des kanonischen Rechts ist zwar lange nach der Aufklärung, aber nun dennoch endgültig als Pflichtfach aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt worden.

In Deutschland findet sich noch heute der Pluralbegriff Jura (lat. „die Rechte“), die Singular-Form Jus oder das lateinische Ius ist eher in Österreich und der Schweiz gebräuchlich.

Neben dem weltlichen Recht und ihrer Rechtswissenschaft gibt es noch religiös begründete Rechtswissenschaften. Das christliche Recht wird im deutschen Sprachraum oft als Kirchenrecht bezeichnet. Das Recht der katholischen Kirche ist das kanonische Recht. Mit dem Recht des Islam (Schari'a) beschäftigt sich die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh). Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist die Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitätsdisziplinen. ...

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