Solidaritätszuschlag in der Kritik
Es ist eine Unverschämtheit, jahrzehntelang eine Vereinfachung der Steuererklärung zu versprechen, andererseits aber fortlaufend den Steuererklärungsaufwand zu mehren, wie es mit dem Solidaritätszuschlag der Fall ist.
Die Alternative lautet: Wenn der Staat die neuen Bundesländer aus Steuermitteln unterstützen möchte, so soll er die allgemeinen Steuersätze anheben und aus den öffentlichen Haushalten die Transferleistungen an die neuen Bundesländer erhöhen.
Markus Rabanus 26.09.2010
Solidaritätszuschlag lexikalisch: Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Daher bedarf das Solidaritätszuschlaggesetz auch nicht der Zustimmung des Bundesrates (Art. 105 Abs. 3 GG). Darüber hinaus besteht ein Solidarpakt zwischen Ländern und Bund.
Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Er wird erst erhoben, wenn die festgesetzte Jahreseinkommensteuer 972,00 €, bei Zusammenveranlagung 1.944,00 €, übersteigt. Oberhalb dieser Grenze steigt der Solidaritätszuschlag kontinuierlich an und erreicht ab 1340,69 € / 2681,38 € den Höchstsatz von 5,5% (§ 4 Satz 2 SolzG 1995).
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Solidaritätszuschlag