Sterbefreiheit?

Ist die Selbsttötung ein Menschenrecht?

Die Selbsttötung wird in vielen Religionen als "Todsünde" bezeichnet, denn was Gott gegeben habe, das dürfe auch nur durch Gott genommen werden. 
Auch die christlichen Kirchen ließen sogenannte "Selbstmörder" über Jahrhunderte hinweg abseits der gewöhnlichen Friedhöfe bestatten, auf dem "Schindacker" bzw. "Schindanger", auf dem auch Hingerichtete und Prostituierte quasi noch im Tod "bestraft"werden sollten. 

Nach aufgeklärtem Moralverständnis wird heute von Sterbefreiheit auszugehen sein. Deshalb wird auch der Begriff "Selbstmord" zunehmend kritisch gesehen, aber auch der Begriff "Selbsttötung" ist zweifelhaft, wenn beispielsweise der Begriff "Freitod" zutreffender wäre. 

Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung noch immer nicht vollständig nachvollzogen, denn der § 216 StGB (Stand 2014) stellt die aktive Sterbehilfe ausnahmslos unter Strafe.

Markus Rabanus  20140808

§ 216 StGB >> Sterbehilfe

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