Sterbefreiheit?
Ist die Selbsttötung ein Menschenrecht?
Die Selbsttötung wird in
vielen Religionen als "Todsünde" bezeichnet, denn was Gott gegeben
habe, das dürfe auch nur durch Gott genommen werden.
Auch die christlichen Kirchen ließen sogenannte "Selbstmörder"
über Jahrhunderte hinweg abseits der gewöhnlichen Friedhöfe bestatten, auf
dem "Schindacker" bzw. "Schindanger", auf dem auch
Hingerichtete und Prostituierte quasi noch im Tod "bestraft"werden
sollten.
Nach aufgeklärtem
Moralverständnis wird heute von Sterbefreiheit auszugehen sein. Deshalb wird
auch der Begriff "Selbstmord" zunehmend
kritisch gesehen, aber auch der Begriff "Selbsttötung" ist
zweifelhaft, wenn beispielsweise der Begriff "Freitod"
zutreffender wäre.
Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung noch immer nicht vollständig
nachvollzogen, denn der § 216 StGB (Stand 2014) stellt die aktive Sterbehilfe
ausnahmslos unter Strafe.
Markus Rabanus 20140808
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