§ 323 a StGB Vollrausch | |
Dieser § ist für viele Straftäter voller Missverständnisse. Aber es ist ein sehr wichtiger §, weil viele politische Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen werden. Deshalb erklären wir es mal mit einfachen Worten: Die Strafbegrenzung auf 5 Jahre gilt nur, wenn es sich wirklich um einen "Vollrausch" handelt, also die "Schuldunfähigkeit" in Betracht kommt. In allen anderen Fällen der Alkoholisierung greifen die Strafdrohungen aus dem begangenen Delikt und können bei Mord bis zur lebenslänglichen Strafe reichen. Übrigens ist dem Opfer regelmäßig egal, ob der Täter betrunken war oder nicht. Versteht deshalb, dass wir für Eure Trunksüchte wenig Verständnis aufbringen. der aktuelle, vollständige Wortlaut findet sich |
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Hallo T---,
Straftaten im Suff outen, was drinnen ist. Wäre das anders, könnten wir Reexes fast nie
belangen :-) § 323a StGB wertet die Rauschtat anders als
ich und führt deshalb häufig zu milderen Urteilen; |
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