Stubenarrest - grausam !!!! :-))

Es ist ein Erziehungsmittel,
das ich als Kind nicht sonderlich schätzte,
"aber doch manche Einsicht erleichterte."

Stimmt das???

Hausarrest dient bei Kindern als Strafe. Es wird dem Kind untersagt (außer für den Schulbesuch o.ä.) die elterliche Wohnung zu verlassen. Der Hausarrest als Strafe wird üblicherweise nur für wenige Tage ausgesprochen, nicht selten aber auch für längere Zeiträume wie Wochen oder Monate. Langer Hausarrest gilt heute als eine der schwerwiegendsten Strafen ohne direkte Gewaltanwendung.

Am 2. November 2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Der die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffende Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Nach diesem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, wenn durch kurze Arrestzeiten keine seelische Gewalt verursacht wird oder ein Zustand eintritt, der die körperliche Verfassung des Kindes in irgend einer Art und Weise beeinträchtigt. Ein Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist ebenfalls gesetzwidrig.

...  Hausarrest in der Politik

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Stubenarrest 200910

Erziehung

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