Tierschützer sind Terroristen?

Florian - Fr 28 Okt, 2005 7:40 am
Titel: Sind radikale Tierschützer Terroristen?
Sind radikale Tierschützer Terroristen?

Die Medien melden heute, dass der britische Labour-Innenminister Charles Clarke künftig radikale Tierschützer wie Terroristen behandeln will.

Nach seinem Willen soll dies nicht nur für Sachbeschädigungen von Labors oder Einrichtungen der Industrie gelten, sondern auch die "Glorifizierung militanter Aktionen" so bestraft werden, berichtete am Dienstag die Zeitung "The Times". Sollte das Gesetzesvorhaben vom Parlament abgesegnet werden, könnten Extremisten in Großbritanniens oft radikaler Tierschutzlobby schon für die Anstiftung zu Gewaltakten mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft werden.

Hintergrund sind die zunehmenden Zerstörungsaktionen gegen Großbritanniens Tierversuchsindustrie, die mit einem Jahresumsatz von 3 Milliarden Pfund (4,5 Milliarden Euro) zu den größten Europas gehört. Bei dem letzten größeren Angriff hatten Gegner der Tierversuche im Juli Einrichtungen der Oxford University im Wert von umgerechnet 750 000 Euro zerstört.

Quelle: Klick

Was haltet ihr davon?

Gruß Florian
redaktion - Fr 28 Okt, 2005 11:28 am
Titel: Re: Sind radikale Tierschützer Terroristen?
Florian hat folgendes geschrieben:  ‹ markieren ›
Sind radikale Tierschützer Terroristen?

Enthaltung, denn ob jemand "Terrorist" ist, kann nicht allein davon abhängen, für welche Ziele er streitet, sondern von den Methoden und Wirkungen.

Zitat:  ‹ markieren ›
Sollte das Gesetzesvorhaben vom Parlament abgesegnet werden, könnten Extremisten in Großbritanniens oft radikaler Tierschutzlobby schon für die Anstiftung zu Gewaltakten mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft werden.

Nach § 26 StGB wird in Deutschland der Anstifter gleich dem Täter bestraft.

Die Glorifizierung von Straftaten stellt sich gegenüber der Anstiftung als problematischer dar, weil für sie kein Kausalitätsnachweis erforderlich und möglich ist.
Glorifizierungsverbote haben deshalb die Tendenz zur Zensur, aber sind mir dennoch rechtsstaatlich, soweit sie die Strafbarkeit allein daran knüpfen, dass sich die nachträgliche oder allgemeine Billigung von Straftaten in ihrem gesellschaftlichen Gefährdungspotential von der (vorherigen) Anstiftung nicht unterscheiden.

In welchen Fällen wiederum das bloße Gefährdungspotential (= auch ohne nachfolgende Tat) für die Strafbarkeit ausreichend ist, halte ich nach deutschem Recht für angemessen beurteilt, wie sie sich zur "versuchten Anstiftung" entwickelt hat, also Strafbarkeit des Versuchs nur bei dafür typischen oder besonders schweren Delikten.

lb.Grüße von Sven
redaktion - Do 03 Nov, 2005 3:16 pm
Titel: Anstand und Antiterrorismus
Die Anti-Terror-Debatte in Großbritannien gleitet auf Bush-Niveau ab:

Gestern präsentierte Innenminister Clark ein Gesetzespaket, das u.a. die Zulässigkeit von bis zu 90-tägiger Haft ohne Anklageerhebung vorschlägt.

Einwänden gegen solch Verschlechterung von Gefangenenrechten begegnete er mit dem Spruch, dass es "unanständig" sei, wenn ein Tag nach der Demonstration zum Gedenken an die Opfer des U-Bahn-Terrors Vorbehalte zugunsten von Terroristen geltend gemacht würden.

Ich hingegen sehe darin "Unanständigkeit", wenn die Gedenkdemonstration für den Abbau des Rechtsstaats instrumentalisiert wird.

>> DISKUSSION