Treuhandkonto
Auf Treuhandkonten werden Gelder hinterlegt, deren Auszahlung an Berechtigte nur dann erfolgen soll, wenn alle dazu vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
Treuhandkonten können z.B. von Anwälten, Notaren geführt werden, aber auch von beliebigen Dritten, die beiden Vertragsparteien vertrauenswürdig sind.
msr / 20150320