Untervermietung

Die Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Seit der Gesetzgeber Untermietern das Recht einräumte, im Falle der Kündigung des Hauptmieters dessen Nachfolge anzutreten, stimmen wir Untervermietungen nur noch unter engen Bedingungen zu, da wir ansonsten kaum mehr beeinflussen können, wer in unseren Häusern und zu welchen Konditionen wohnt.  

Diese Gesetzesnovelle war falsch, weil sie Mieter zu Vermietern macht, was in vielen Fällen zu argem Missbrauch führt. 

>> Untermietwucher

Wir stimmen Untermietverhältnissen niemals nur mündlich, sondern bestehen auf Schrittform in allen rechtserheblichen Belangen. Obgleich die Schriftform mietvertraglich stets Bedingung ist, kam es schon vor, dass Mieter ihre eigenmächtigen Untervermietungen zu rechtfertigen versuchten, indem sie uns "stillschweigende Duldung" oder ähnliches unterstellten. ohne dass es dafür irgendeinen vernünftigen Grund geben könnte oder sogar oftmals behauptet wurde, der Untermieter sei "bloß Besucher". 

Unsere Bedingungen für Untervermietung lauten: 

1. Der Zweck muss uns schriftlich hinreichend plausibel und wahrheitsgemäß dargelegt werden. 

2. Die Untervermietung darf berechtigten Vermieterinteressen nicht entgegen stehen.

3. Die Untermiethöhe muss uns schriftlich angezeigt, überprüfbar und angemessen erscheinen.

4. Es darf sich nur um eine einmalige und zeitlich befristete Untervermietung handeln.

5. Die Untervermietung darf nicht bezwecken, den Untermieter zum Hauptmieter zu machen.

6. Für den Fall, dass entgegen aller Versprechen der Untermieter dennoch Hauptmieter wird, 
ist die Miethöhe neu zu verhandeln oder steigt auf den laut Mietspiegel maximal zulässigen Preis.

7. Der/die Untermieter/in muss uns persönlich und ausweislich (+Kopie) vorgestellt werden und erklärt sich unterschriftlich mit unseren Zustimmungsbedingungen einverstanden, z.B. Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

8. Gegebenenfalls bestehen wir auf einen Untermietzuschlag, wenn sich die Personzahl aus wirtschaftlichen Motiven des Hauptmieters in der Wohnung erhöht.

Die Gründe für solche Restriktionen finden sich unter den Stichworten
Untermietwucher und Abstandswucher. denn wir vermieten sehr preisgünstig und missbilligen, wenn dann Mieter aus solcher Vermietungspraxis über die günstige Miete hinaus Vorteile ziehen, die eigentlich uns zustehen.

letzte Bearbeitung 2015 (Ausweispflicht) 

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